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Hubertus Heil
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Frage von Ralf M. •

Wieso wurde bei Hartz IV 2011 der kleine Betrag an die Rentenversicherung abgeschafft? Man hat, wenn man chronische Erkrankungen hat und die überlängere Zeit keinen Anspruch auf Erwerbsminderungrente

Sehr geehrter Herr BM Hubertus Heil,

bezüglich meiner obigen Frage:

Man hat keine Chance mehr als Bürgergeldempfänger (damals noch Hartz IV), wenn man die Vorraussetzung nach dem ärztlichen Befund eigentlich erwerbsgemindert wäre, bei der Rentenversicherung eine Teil/oder Vollerwerbsminderungsrente zu bekommen, da nach derer Vorschrift mindestens in den letzten 3 Jahren Rentenversicherungsbeiträge bezahlt hätten müssen. Dies ist jedoch durch den Wegfall im Jahr 2011 bei Hartz IV (Rentenversicherungsbeiträge) nicht mehr gegeben. Dies ist eine Ungleichstellung, da man (wenn man altersbedingt und krankheitsbedingt) sofort auf die Grundsicherung verwiesen wird. Dies hat jedoch im Gegensatz zu Erwerbsminderungsrenter/innen mehre finanzielle Nachteile (schon alleine auch beim Hinzuverdienst etc.) und auch auf der jährlichen Einreichung mit Detailsangaben, die man im ggs. bei Erwerbsminderungsrente nicht hätte. Hinzu kommt auch noch die Hochrechnung der Hinzurechnungszeiten.

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