Wie werden Studierende durch das jüngst beschlossene Entlastungspaket wegen der gestiegenen Energiepreise berücksichtigt?
Guten Tag Hubertus Heil,
wie ich heute durch die Medien erfuhr hat sich Koalition auf ein Entlastungspaket wegen der gestiegenen Energiepreise verständigt.
Ich fühle mich als Studierender durch diesen Hilfsmaßnahmen nicht gesehen.
Ich selbst habe eine Semesterticket, weshalb ich keine Entlastung bei den Ticketkosten erfahren werden. Zudem habe ich neben dem Studium nur einen Mini-Job und daher erhalte ich auch keine 300 € Zuschuss.
Zwar bekommen Bafög-Bezieher:innen einen Heizkostenzuschuss. Vom neuen Entlastungspaket sind Studierende unverständlicherweise ausgeschlossen.
Ich zweifle daher an der Leistungsfähigkeit der Bundesregierung wenn solche Gruppen, wie Studierende, die kanpoe finanzielle Ressourcen haben, vergessen werden, wenn Entlastungen für Bürger:innen beschlossen werden.
Mit fragenden grüßen
Sehr geehrter Herr B.,
ich kann Ihre Sorgen bezüglich der Finanzierung von den steigenden Lebenshaltungskosten gut verstehen und möchte Ihnen gerne antworten.
Akut helfen wir Studierenden mit BAföG mit einen Heizkostenzuschuss von einmalig 230 Euro. Dieser wird automatisch ohne Antragstellung im Sommer ausgezahlt, wenn die Betriebskostenabrechnung mit den Heizkosten für diesen Winter verschickt werden.
Von dem vorgeschlagenen ÖPNV-Ticket (9€ für 90 Tage) sollen auch Besitzerinnen und Besitzer von Abokarten, wie den Semestertickets profitieren. Dazu erhalten die Länder das Geld vom Bund. Damit wird das Bus- und Bahnfahren so billig, wie es in Deutschland wahrscheinlich noch nie war. Das zuständige Ministerium arbeitet mit Hochdruck an der konkreten Umsetzung. Dieses Angebot soll für alle gelten, auch die Besitzerinnen und Besitzer von bereits gekauften Monats- oder Semestertickets.
Studierende profitieren darüber hinaus auch von weiteren allgemeinen Entlastungen der Entlastungspakete I und II.
- Schon ab Juli werden die Bürgerinnen und Bürger keine EEG-Umlage, also die Ökostromumlage über die Stromrechnung mehr zahlen. Bisher war dieser Schritt erst für Anfang 2023 geplant. Die Entlastung von rund 6,6 Milliarden Euro sollen die Stromanbieter vollends an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben
- Wir sorgen für günstigere Spritpreise, indem wir die Energiesteuer auf Kraftstoffe befristet für drei Monate auf das europäische Mindestmaß absenken. Das macht bei Benzin 30 Cent und bei Diesel 14 Cent je Liter aus. Und wir wollen dafür sorgen, dass die Absenkung tatsächlich an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird. Dazu kommt die Erhöhung der Fernpendlerpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Damit stellen wir sicher, dass der Lohn nicht vom Weg zur Arbeit oder dem Studium aufgefressen wird.
- Wir machen außerdem Tempo bei der Einführung des im Koalitionsvertrag geplanten Klimagelds. Möglichst noch in diesem Jahr wird ein Auszahlungsweg über die Steuer-ID entwickelt, um in Zukunft einen einfachen und unbürokratischen Weg für Direktzahlungen an die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Mit dem Klimageld werden wir staatliche Einnahmen aus dem CO2-Preis im Verkehrs- sowie Wärmebereich an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben.
Über die akute Situation hinaus, wissen wir, dass aktuell die Möglichkeit der BAföG Unterstützung nicht alle Studierenden erreicht. Daher haben wir im Bundeskabinett am 6. April einen ersten wichtigen Schritt getan, um mit dem beschlossenen Entwurf eines 27. BAföG-Änderungsgesetzs mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung zu schaffen.
Wir wollen vor allem die Reichweite des BAföG deutlich ausdehnen und heben daher die Freibeträge vom Einkommen um 20 Prozent an. Auch die Bedarfssätze, den Kinderbetreuungszuschlag und vor allem den Wohnzuschlag wollen wir signifikant erhöhen, sodass der Förderungshöchstbetrag von heute 861 Euro auf 931 Euro ansteigen wird.
Wir wollen auch die Altersgrenze im BAföG von 30 Jahren beim Beginn einer förderungsfähigen Ausbildung zusammen mit der bisher gesonderten Altersgrenze von 35 Jahren für den Beginn eines Masterstudiums auf künftig einheitlich 45 Jahre anheben. Auch später im Leben getroffene Entscheidungen für eine höher qualifizierende Ausbildung verdienen Unterstützung.
Auch die Möglichkeit des Restschulderlasses nach 20 Jahren wollen wir auf alle Darlehensnehmenden ausdehnen und unter vereinfachten Bedingungen und ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgestalten.
Nicht zuletzt wollen wir durch die Abschaffung des Schriftformerfordernisses im BAföG - und zugleich auch im AFBG - die digitale Antragstellung erleichtern und in erheblichem Maße zur Verwaltungsvereinfachung beitragen.
Für mich ist besonders wichtig, dass die Studierenden und Schülerinnen und Schüler damit schon zum kommenden Schuljahresbeginn bzw. Wintersemester von spürbaren Leistungsverbesserungen profitieren werden.
Das 27. BAföG-Änderungsgesetz ist aber erst der Einstieg in eine umfassendere Neuausrichtung der individuellen Bildungsförderung, die wir uns im Koalitionsvertrag gemeinsam vorgenommen haben und die wir im weiteren Verlauf der Wahlperiode angehen werden.
Sie schreiben auch, dass Sie in einem Minijob arbeiten. Im Zusammenhang mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12€ zu Oktober 2022 regeln wir auch die Entgeltgrenze für Mini- und Midijobs neu. Die Minijob-Grenze steigt nun von 450 auf monatlich 520 Euro. Damit ist eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden weiterhin möglich.
Ich hoffe ich konnte Ihnen Ihre Sorge zu unserer Koalition nehmen. Wir tun unser Möglichstes um jede und jeden in dieser Gesellschaft mitzudenken.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil