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Hubertus Heil
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Frage von Roland S. •

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Steuerzahler, welches ihr nicht-gebundenes Einkommen wegen Elternunterhalt (§ 94 SGB XII) bereits an ein Sozialamt abgeben, nicht weiter belastet werden?

Laut einer Antwort von Carola Reimann (SPD) soll keiner befürchten, dass durch den Elternunterhalt die eigene Lebensplanung zerstört wird. Mit der hohen Inflation, hohen Strom und Gaspreisen ist dieses allerdings bereits der Fall. Bitte beachten Sie, dass auch für sogenannte besser-verdienenden in Ballungsgebieten, nicht zu verwechseln mit "Reichen", es an die Substanz geht.
Eine sofort mögliche Entlastung wäre die Anhebung der Verpflichtungsgrenze auf 200 Tausend Euro Jahresbruttoeinkommen. Diese kann sehr schnell umgesetzt werden. Danke

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25. August 2022.

Die rasant steigenden Preise für Energie, Lebensmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs stellen die Menschen in unserem Land vor enorme Herausforderungen. Deswegen stehen für uns als Ampel-Koalition die Entlastungsmaßnahmen der Bürgerinnen und Bürger gerade im Mittelpunkt der politischen Debatte.

Sie sprechen in diesem Zusammenhang zurecht eine sehr relevante gesellschaftspolitische Debatte an: Mit dem Thema Pflege wird jeder und jede von uns früher oder später konfrontiert sein. Der Umgang mit älteren Menschen ist eine zentrale Frage, die uns in einer alternden Gesellschaft zunehmend beschäftigen wird. Die Politik kann den Menschen dabei nicht alles abnehmen, aber wir können dafür sorgen, dass dazu nicht auch noch große finanzielle Sorgen kommen. Zudem geht es um eine der sensibelsten Fragen, denn wie wir damit umgehen, wie die älteren Menschen in unserem Land gepflegt werden, das entscheidet nicht zuletzt darüber, wie menschlich unsere Gesellschaft bleibt. Für mich ist klar: Jede pflegebedürftige Person in unserem Land, hat ein Recht auf eine würdevolle und anständige Betreuung. Die Menschen, die sich um Kinder und Eltern gleichzeitig kümmern, liefern einen zentralen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land. Deshalb ist es sehr wichtig, dass sie entlastet werden.

Der von Ihnen beschriebene Zahlungsanspruch auf Elternunterhalt unterliegt spezifischen Voraussetzungen. Wie sie völlig richtig beschreiben, haben wir Anfang 2020 die Grenze auf einen Bruttojahresverdienst 100.000 Euro erhöht und damit sichergestellt, dass die hart arbeitende Mittelschicht, von diesen Verpflichtungen entbunden ist und damit entlastet wird. Das war uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ein zentrales Anliegen und ist eine echte Entlastung für viele Angehörige.

Unsere jetzigen Entlastungspakete sollen vor allem die Menschen erreichen, die es mit den extremen Kostensteigerungen im alltäglichen Leben besonders schwer haben. Wir wollen das Land gut durch diese Zeit führen – durch kurzfristige Hilfe und strukturelle Veränderungen, um den Preisanstieg im Alltag zu dämpfen. Ein jährliches Einkommen von über 100.000 Euro stellt ein überdurchschnittliches Gehalt in Deutschland dar. Außerdem sollen natürlich Einkünfte durch Rente und Pflegeansprüche genutzt werden, sodass nicht die gesamten Kosten durch den Elternunterhalt gedeckt werden müssen. Sollte in den Familien nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, übernimmt der Sozialhilfeträger den Rest der Pflegekosten.

Ich hoffe ich konnte Ihr Anliegen zu dieser Thematik zufriedenstellend beantworten und wünsche Ihnen in dieser schwierigen Zeit alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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