Wie stehen Sie persönlich zum Versprechen aus dem Koalitionsvertrag bzgl. Opferrente?
Sehr geehrter Herr Heil.
Auch ich hatte Sie, vor längerer Zeit, zum Thema Opferrente angeschrieben.
Eine Antwort jedoch nie erhalten.
Mittlerweile hat der Justizminister Herr Buschmann einen Vorschlag unterbreitet, der aus Opfersicht absolut beschämend ist.
Auch wenn dieses Thema nicht in Ihrem Ressort liegt würde ich und viele andere Betroffene gern Ihre persönliche Meinung dazu wissen.
Ihre Parteikollegin Frau Zupke, die ich sehr schätze, hat mehrfach auf die Gesamtproblematik im Deutschen Bundestag hingewiesen.
Als Betroffener empfinde ich es als klaren Wortbruch des Koalitionsvertrages. Was Herr Buschmann plant ist ein Schlag ins Gesicht der Wähler die der jetzigen Bundesregierung ihr Vertrauen schenkte.
Für alles und jeden ist Geld da, obwohl meist fremdfinanziert,
Meine Bitte! Unterstützen Sie Frau Zupke und die Opferverbände in dieser Angelegenheit, danke.
Ihnen Kraft und Segen für die weitere Parlamentsarbeit.
Mit freundlichen Grüßen.
Jürgen G.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Pläne vom ehemaligen Bundesjustizminister Marco Buschmann zu den Rehabilitierungsgesetzen sind auch aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion nicht ausreichend. Mit einem Positionspapier hatte unsere Fraktion bereits im Februar 2023 (https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/luecken-bereinigung-sed-unrecht-schliessen) weitreichende Lösungsvorschläge dazu erarbeitet. Wir teilen daher auch die Kritik der SED-Opferbeauftragten Evelyn Zupke, unter anderem bezüglich der unzureichenden Anpassung der Opferrenten.
Beispielsweise fehlen aus unserer Sicht Regelungen für die Anerkennung der gesundheitlichen Folgeschäden von politischer Verfolgung gänzlich. Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir hier bereits Anfang letzten Jahres klar gemacht, dass wir eine Erleichterung bei der Beantragung von entsprechenden Hilfen anstreben. Die SED-Opfer benötigen eine Regelung, wonach bei politisch Verfolgten, die heute unter Gesundheitsschäden leiden, der kausale Zusammenhang als gegeben gilt.
Auch das von uns geforderte Zweitantragsrecht für Menschen, die bislang von Verbesserungen der gesetzlichen Lage nicht profitieren können, sind in dem Entwurf nicht enthalten. Somit fehlen im Grunde zwei zentrale Aspekte, die eine vollständige und ausreichende Entschädigung der Opfer garantieren würden.
Hier werden wir uns im parlamentarischen Verfahren einsetzen. Für weitere Fragen können Sie sich gerne an unseren zuständigen Berichterstatter Jan Plobner sowie unsere zuständige Berichterstatterin Katrin Budde wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB