Wie sieht die Planung aus in Bezug auf die Abschaffung der Steuerklassen aus?
Folgender Fall:
Mein Mann ist Alleinverdiener, wir sind seit diesem Jahr verheiratet.
Wenn die Anschaffung der Steuerklassen käme, würden wir die gesamte Grundlage die wir uns aufgebaut haben verlieren, da er dann viel weniger Geld hätte.
Wer wird von der Erneuerung betroffen sein?
Sind bereist bestehende Ehen auf Lebzeit unberührt davon?
Führt ein Status Wechsel zb. Ich nehme eine Tätigkeit an, automatisch zum Verlust der Möglichkeit auf Ehesplitting?
Vielen Dank im voraus
Sehr geehrte Frau O.,
Ihre Sorgen bezüglich der Änderung des Ehegattensplitting und die damit verbunden Veränderungen für Sie kann ich nachvollziehen.
Gerne möchte ich Ihnen die Beweggründe der Änderung näherbringen:
Für uns ist es an der Zeit einen großen Schritt für die Gleichberechtigung am Arbeitsmarkt zu gehen. Frauen und Männer müssen gleichermaßen Platz und Ausbildungsmöglichkeiten in den Branchen finden, in denen sie fußfassen wollen. Durch das Ehegattensplitting werden veraltete Rollenbilder gestärkt und das Bild des alleinverdienenden Mannes gefördert. Wir setzen auf die Stärkung von Familie und das in all ihren Facetten.
Das Ehegattensplitting begünstigt, dass in der Partnerschaft ein Partner sehr wenig bis gar nicht arbeiten geht. In den überwiegenden Fällen ist das die Frau, die aus meist gesellschaftlichen Zwängen heraus diese Rolle oft annimmt und sich um Kinder und Haushalt kümmert. Oft ist es so, dass aus einigen Jahren Arbeitslosigkeit oder Teilzeitarbeit, die zur Unterstützung für die Kinderbetreuung beitragen soll, oft jahrelange Arbeitslosigkeit wird und die Frau so davon abgehalten wird ebenfalls ihren Karrierewüschen nachgehen zu können.
Der Grundgedanke beim Ehegattensplitting ist eine Familienförderung und anstatt dies nun über den Weg der Ehe zu gehen, wollen wir direkt bei den Familien ansetzen. Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden. Die Kombinationen der Steuerklassen III und V, soll überdacht werden. Eine unbürokratische Überführung zur Steuerklasse IV soll Fairness schaffen.
Dabei geht es um die Lohnsteuervorauszahlungen, die in der Steuerklasse IV gemacht werden. Sollte sich durch eine Steuererklärung herausstellen, dass die Abgabe wesentlich zu hoch ist, werden die Lohnsteuerabgaben in diesem Fall angepasst. Erst einmal sollen aber alle Partnerinnen und Partner gleich besteuert werden.
Familien- und Beziehungsmodelle haben sich geändert und wir müssen unseren Teil dazu beitragen, indem wir auch unser Steuersystem ändern. Denn nur in der ganzheitlichen Betrachtung können wir zu vollständiger Gleichberechtigung gelangen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort unseren Standpunkt näher erläutern. Ich werde jedoch gerne Ihre Erfahrungen mitnehmen und in den Prozess einbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil