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Hubertus Heil
SPD
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Frage von Alexander K. •

Wie möchten Sie die Ambitionslücke im Klimaschutzgesetz schließen (zwischen erlaubtem THG Ausstoß bis 2045 und Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Abkommens bis 2030)?

Sehr geehrter Herr Heil,

nach der Sommerpause soll der Bundestag noch über die Entkernung des Klimaschutzgesetzes abstimmen. In der neuen Vorlage geht es u.a. um die Aufhebung der jährlichen Sektorenziele.
Wie soll Ihrer Meinung nach das 1,5 Grad Limit von Paris, dem Ihre Partei ja auch zugestimmt hat, eingehalten werden, wenn

a) das künftige KSG noch weicher formuliert wird als das aktuelle KSG
und
b) das aktuelle KSG schon nicht ausreicht, weil es noch bis 2045 erlaubt Treibhausgase auszustoßen, während wir die maximalen 1,5 Grad wahrscheinlich bis 2030 überschreiten werden?

https://www.mcc-berlin.net/forschung/co2-budget.html

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr. K.

Ihr Engagement für ein effektives Klimaschutzgesetz begrüße ich ausdrücklich. Es war die SPD, die gegen harten Widerstand der Union in der letzten Legislaturperiode ein Klimaschutzgesetz erkämpft hat. Für dieses Gesetz werden wir auch weiterhin eintreten.

Entgegen der vielfach erhobenen Behauptung, die Sektorziele würden abgeschafft werden, haben wir ihre Beibehaltung vereinbart. Wir müssen aber anerkennen, dass die Pflicht bei Zielverfehlung jährlich neue Programme in einzelnen Sektoren aufzulegen, nicht automatisch zur Einhaltung unserer Klimaziele führt. Insbesondere im Gebäude- und Verkehrsbereich sind neben kurzfristigen Maßnahmen insbesondere auch mehrjährige Programme erforderlich, die erst im Laufe der Jahre ihre Wirkung entfalten können. Deshalb wollen wir das Klimaschutzgesetz weiterentwickeln und besser machen.

Künftig muss die Bundesregierung aber bereits im ersten Jahr einer Legislaturperiode ein umfassendes sektorübergreifendes Klimaschutzprogramm beschließen. Grundlage bleibt wie bisher ein jährliches Monitoring der Emissionsentwicklung für die einzelnen Sektoren. Um besser als bisher überprüfen zu können, ob wir uns auf dem richtigen Kurs zur Erreichung der Klimaziele befinden, betrachten wir in Zukunft nicht nur die Vorjahresemissionen, sondern auch die Prognose für die zukünftige Emissionsentwicklung. Das bedeutet: Mit den Emissionsdaten des Vorjahres wird in Zukunft auch die prognostizierte Emissionsentwicklung für die Jahre bis 2030 und mit Blick auf 2035, 2040 und 2045 dargestellt. Es wird für jeden Sektor geprüft, ob die CO2-Minderung ausreicht, um die Ziele zu erreichen.

Wenn das Gesamtziel aller Sektoren künftig zwei Jahre in Folge überschritten wird, ist die Bundesregierung verpflichtet, Maßnahmen zu beschließen, die sicherstellen, dass das Klimaziel für 2030 erreicht wird. Dazu müssen weiterhin gerade jene Sektoren beitragen, die Ziele verfehlen. Klimaschutz wird damit zu einer echten Querschnittsaufgabe der Bundesregierung. Damit sich sowohl einzelne Ministerien als auch die gesamte Bundesregierung zukünftig nicht aus der Verantwortung schleichen, kommt es uns hierbei auf eine hohe Verbindlichkeit an.

Im Folgenden füge ich Ihnen gerne die entsprechende Passage aus der Koalitionsvereinbarung bei, sodass Sie nachvollziehen können, auf welcher Grundlage meine Ausführungen aufbauen:

„Die Novelle des Klimaschutzgesetzes wird insbesondere folgende Punkten beinhalten:

1. Künftig wird die Bundesregierung im ersten Jahr einer Legislaturperiode ein umfassendes sektorübergreifendes Klimaschutzprogramm beschließen, um das Erreichen der Klimaziele sicherzustellen. Dabei liegt der Fokus auf einer langfristig wirksamen, ökonomisch vernünftigen und sozial gerechten Transformation.

2. Die Bundesregierung wird weiterhin das jährliche Monitoring der Emissionsentwicklung vorlegen. Darin wird für jeden Sektor die erreichte Minderung transparent aufgeführt. Mit den Emissionsdaten des Vorjahres werden in Zukunft die prognostizierte Emissionsentwicklung für die Jahre bis 2030 und mit Blick auf 2035, 2040 und 2045 dargestellt. Das Vorjahresergebnis wird dahingehend bewertet, ob die zur Zielerreichung benötigte Minderungsmenge für jeden Sektor erreicht werden wird.

3. Zukünftig werden alle Sektoren aggregiert betrachtet. Wenn die Projektionsdaten in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zeigen, dass mit den aggregierten Jahresemissionen bis zum Jahr 2030 das Gesamtminderungsziel nicht erreicht wird, wird die Bundesregierung auf Basis der Vorschläge der maßgeblich für die Minderungs-mengen der Sektoren verantwortlichen Bundesministerien Maßnahmen beschließen, die sicherstellen, dass das Minderungsziel bis 2030 dennoch erreicht wird. Alle für die Sektoren verantwortlichen Bundesministerien, insbesondere jene, in deren Zuständigkeitsbereich die Sektoren liegen, die die Zielverfehlung verursacht haben, haben zu den Maßnahmen der Minderung beizutragen.

4. Damit das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 erreicht werden kann, werden zum Ausgleich unvermeidbarer Emissionen natürlichen Senken und technische Senken wie Bioenergie mit CO2-Abscheidung und Speicherung (BECCS) oder direkte CO2-Abscheidung aus der Luft und anschließende Speicherung (DACCS) eine Rolle spielen. Die Bundesregierung wird für die Jahre 2035, 2040 und 2045 ein Ziel für Negativemissionen festlegen. Dies wird erstmalig im Jahr 2024 auf Basis der im Koalitionsvertrag für dieses Jahr vorgesehenen Langfriststrategie zum Umgang mit unvermeidbaren Restemissionen geschehen.“

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Zeilen die Beschlüsse der Bundesregierung näherbringen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

 

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