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Hubertus Heil
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Frage von Felix H. •

Welche Alternativen nach dem Durchführungsbeschluss des EU-Rats zur Massenszustromrichtlinie gab es aus Ihrer Sicht, wenn Sie und die Bundesregierung Bürgergeld etc. als "Ukrainehilfen" verrechnen?

In der Talkrunde bei Lanz (https://tinyurl.com/4n7txfzu) über die Furcht erregende Angstbewirtschaftung (https://tinyurl.com/59znwy99) durch Friedenskanzler sprachen Sie u. a. über unionsrechtliche Verpflichtungen mind. (seinerzeit) bis 4.3.25 (nun bis 2026) aus dem Durchführungsbeschluss des EU-Rats vom 4.3.22 zur Massenszustromsrichtlinie.

Wenn diese Zahlenkonstrukte ernst gemeint sein sollen, stellt sich die Frage: Welche denkbaren Alternativen nach dem Durchführungsbeschluss des EU-Rats zur Massenszustromrichtlinie gab es aus Ihrer Sicht, wenn Sie und die SPD Bürgergeld etc. als "Ukrainehilfen" verrechnen? Eine neue Behörde für ukr. Vertriebene, die keine Asylbewerber/innen sind, nach EU-Richtlinie Zugang zu Sozialsystem etc genießen? Leider hat Ihre Parteigenossin Griese meine ähnliche Frage nach Ihrer öffentlichen Gesprächsrunde mit R. Mützenich nicht beantwortet: https://tinyurl.com/2yyejy3y

Wären in der Logik die Asylbewerberleistungen für syrische Geflüchtete "Syrienhilfen"?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine, der – laut den offiziell benannten Kriegszielen der Russischen Föderation – auf die Eroberung weiter Gebietsteile und den Sturz der demokratisch gewählten Regierung abzielt, hat katastrophale Folgen sowohl für die Menschen in der Ukraine als auch für die ukrainische Wirtschaft und Infrastruktur. Die europäische Gemeinschaft steht der Ukraine seit Beginn des Kriegs solidarisch zur Seite, wobei Deutschland eine führende Rolle einnimmt.

Auf Grundlage eines gemeinsamen EU-Beschlusses erhalten Geflüchtete aus der Ukraine Schutz in der Europäischen Union, ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. In Deutschland haben sie daher Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis sowie direkten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Um ihre Integration in den Arbeitsmarkt von Anfang an zu unterstützen, stehen ihnen Sprach- und Integrationskurse sowie Leistungen nach dem SGB II zur Verfügung, insbesondere auch Beratung und Vermittlung durch die Jobcenter. Daneben gibt es Angebote für die Kinderbetreuung und für psychosoziale Hilfen.

Mit dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit initiierten „Job-Turbo“ wurden die Bemühungen zur schnellen Arbeitsmarktintegration und berufsbegleitende Qualifizierung Geflüchteter intensiviert. Diese Maßnahmen zeigen bereits Wirkung: Trotz der angespannten wirtschaftlichen Lage stieg die Beschäftigung ukrainischer Staatsangehöriger bis November 2024 auf 296.000, darunter 245.200 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. 

Mit dem heutigen Wissen, dass der Krieg länger andauern wird, erweist sich die im Sommer 2022 getroffene Entscheidung, Geflüchteten aus der Ukraine bei Vorliegen entsprechenden Hilfebedürftigkeit auf Basis der EU-Beschlüsse direkt Zugang zum SGB II bzw. SGB XII zu gewähren, als umso richtiger. Geflüchtete aus der Ukraine wurden dadurch anerkannten Geflüchteten gleichgestellt. 

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB 

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