Was sind die Kriegsfolgelasten bei der Rentenversicherung?
Sehr geehrter Herr Heil,
können Sie mir bitte erklären welche Leistungen die Kriegsfolgelasten bei der Rentenversicherung beinhalten. Wer bekommt diese Leistungen?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Den Begriff „Kriegsfolgelasten“ kennt das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Einen Zusammenhang mit Kriegsereignissen gibt es jedoch bei bestimmten rentenrechtlichen Zeiten oder Leistungen, etwa bei Ersatzzeiten, Ghettorenten und Fremdrenten.
Ersatzzeiten sind Zeiten ohne Beitragsleistung, weil der Versicherte daran gehindert war, Beiträge zu zahlen, zum Beispiel durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht. Ersatzzeiten zählen für die Wartezeit und werden für die Rentenberechnung berücksichtigt.
Nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigung in einem Ghetto (ZRBG) gelten bei Verfolgten des Nationalsozialismus Beschäftigungszeiten in einem Ghetto unter bestimmten Voraussetzungen als deutsche Beitragszeiten. Das Ghetto muss sich in einem vom Deutschen Reich besetzten oder eingegliederten Gebiet befunden haben.
Mit dem Begriff Fremdrenten werden Leistungen nach dem Fremdrentengesetz (FRG) bezeichnet. Dieses Gesetz ermöglicht es, unter bestimmten Voraussetzungen ausländische („fremde“) Zeiten in der deutschen Rentenversicherung zu berücksichtigen. Der in Frage kommende Personenkreis umfasst in erster Linie nach dem Bundesvertriebenengesetz (BFVG) anerkannte Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler sowie NS-Verfolgte mit Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB