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Hubertus Heil
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Frage von Karl Heinz P. •

Was genau soll bei der Hinterbliebenen Rente geändert werden? Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr Hubertus Heil, ich habe gehört, das Sie eine Änderung beim Hinzuverdienst der Hinterbliebenen Rente vornehmen möchten. Was würde das genau bedeuten? Endet damit auch die Ungerechtigkeit, das von meiner eigenen Rente pauschal 14 Prozent abgezogen werden und dann nochmal bei Überschreitung des Freibetrags die Witwenrente gekürzt wird? Abgesehen von der momentanen Gesetzgebung, wenn man als Rentner noch einen Minijob hat, der bis jetzt auch auf die Hinterbliebenen Rente angerechnet wird. Schade finde ich das eine Partei vom rechten Rand den Anstoß dazu gab, das die Demokraten darüber mal nachdenken.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird die Aktivierung von Arbeitskräften zunehmend wichtiger. Die Steigerung der Erwerbsbeteiligung von älteren Menschen ist ein zentraler Beitrag zur Verringerung des Fachkräftemangels. Einen Anreiz für eine Weiterarbeit neben dem Rentenbezug hat die Bundesregierung bereits durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei den vorgezogenen Altersrenten geschaffen. 

Außerdem hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Beteiligung der Sozialpartner den Dialogprozess „Arbeit & Rente“ gestartet. Ziel ist es, Hemmnisse zu beseitigen und Anreize zu schaffen, um einen freiwilligen längeren Verbleib im Erwerbsleben zu fördern. In diesem Zusammenhang werden auch Änderungen bei der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf Renten wegen Todes diskutiert, um Arbeitsanreize von Bezieherinnen und Bezieher von Hinterbliebenenrenten zu erhöhen. 

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

 

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