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Frage von Manfred P. •

Warum zahlen Rentner ( DRV ) zweimal Beiträge für ein und dasselbe Geld?

Aktive Arbeitnehmer zahlen aus ihrem Bruttogehalt einen prozentualen Beitrag ( 14,6+2,5% =17,1%) für ihre Krankenkasse.

In diesem beitragspflichtigen Bruttoeinkommen stecken neben der Lohn- und Kirchensteuer auch die vollen Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung.

Im speziellen, die 9,3 % Arbeitnehmeranteile zur GRV werden demzufolge mit 8,55% Arbeitnehmeranteil zur gKV belastet,

Pro 1.000,-- Brutto fallen somit € 93,- gRV Beitrag an, welcher wiederum mit (8,55%) gKV Beitrag, also € 7,95 belastet wird.

Das Ganze summiert sich im Laufe eines Berufslebens ( 45 Jahre ) auf stolze € 4.293,- .

Pro € 1.000,- mtl. Brutto errechnen sich nach 45 Jahren (0,2377 Punkte x 45) 10,6964 Punkte x aktueller Rentenwert von 39,32 eine Monatsrente von € 420,59.

Für diese Monatsrente hat der AN € 50.220,-- mit KV-Beiträgen belastete an die DRV bezahlt. Der AG selbiges unverbeitragt.

Als Rentner zahle ich aus meinen € 420,-- wieder mtl. € 35,91. Das führt zur Doppelverbeitragung!

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