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Hubertus Heil
SPD
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Frage von Matthias R. •

Warum zahlen nicht alle in die Rentenkasse ein? Ich denke, egal wer regiert,diesbezüglich sind sich alle Parteien einig.

Auch Geringverdiener, die voll arbeiten sollten von ihrer Rente normal leben können.
Ich möchte aber auch anmerken, die SPD tut mehr wie andere Parteien.
Gibt es zeitnah eine Reform der RiesterRente?
Ich bin demnächst Rentner. Ich habe ca 22 Jahre eingezahlt. Es bringt mir aber nicht wirklich etwas.
Viele Grüße
Matthias R.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Zum Thema Erwerbstätigenversicherung:

Ich habe großes Verständnis für Ihr Anliegen. Aus diesem Grund bin sehr froh, dass sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, eine Altersvorsorgepflicht für alle neuen Selbstständigen einzuführen. Dabei haben wir Personen im Blick, die bisher überhaupt keiner verpflichtenden Alterssicherung unterliegen. Dies gilt derzeit für die meisten selbstständig Tätigen, denn nur bestimmte Gruppen von Selbstständigen sind heute schon in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (z. B. Handwerker*innen, Künstler*innen und Publizist*innen). Mit einer Altersvorsorgepflicht könnten wir heute bestehende Sicherungslücken für die Betroffenen schließen. 

In einem nächsten Schritt wäre auch eine Einbeziehung aller weiteren Personen in die gesetzliche Rentenversicherung (u.a. auch Beamt*innen und Abgeordnete) zu prüfen. Allerdings wäre ein solcher Ausbau der heute schwerpunktmäßig auf versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgerichteten gesetzlichen Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung eine weitreichende Entscheidung. Je nach konkreter Ausgestaltung die Einbeziehung aller Personen in die gesetzliche Rentenversicherung zwar kurz- und mittelfristig zu einer Verbesserung der Finanzgrundlage der Rentenkasse führen. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass sich für diese Personenkreise langfristig auch Renten- und Rehabilitationsansprüche mit entsprechend höheren Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben würden. 

Hinzuweisen ist zudem auf einen Aspekt, der bei der Diskussion nicht übersehen werden sollte: Zwar spricht insbesondere unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten einiges für eine Einbeziehung der Beamt*innen, Abgeordneten und Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung. Die für alle Alterssicherungssysteme gleichermaßen bestehende demografische Entwicklung, dass es künftig immer weniger Beitragszahler und immer mehr, zudem immer älter werdende Leistungsbezieher*innen geben wird, lässt sich mit einer solchen Änderung allerdings nicht aufhalten.

Zum Thema Riester-Rente: 

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die private Altersvorsorge grundlegend zu reformieren. In einem ersten Schritt hat die „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ Empfehlungen für eine Reform erarbeitet. Der Abschlussbericht ist auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) abrufbar. 

Welche konkreten Reformvorschläge die Bundesregierung unter Federführung des BMF nun unterbreiten wird, steht noch nicht fest. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Angaben zur Reform der Riester-Rente gemacht werden können.

Zum Thema Rentenhöhe:

Die Höhe der lohn- und beitragsbezogenen Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist grundsätzlich abhängig von der Anzahl der zurückgelegten Versicherungsjahre und von der Höhe der versicherten Entgelte. Je mehr Beitragsjahre vorliegen und je höher die versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen sind, desto höher ist folglich die aus der jeweiligen individuellen Versicherungsbiographie berechnete Rente. Im Gegenzug können längere Phasen ohne Beitragszahlung zur Rentenversicherung oder nur geringe Beiträge auch nur zu einer geringen Rente führen. Zwar weist die gesetzliche Rentenversicherung Elemente des sozialen Ausgleichs auf, doch sie kann den Verlauf oder die Konditionen eines Arbeitslebens im Nachhinein weder reparieren, noch umkehren.

Ein Element des sozialen Ausgleichs stellt die Grundrente dar. Mit ihr wird die Lebensleistung von Menschen anerkannt, die langjährig – das heißt mindestens 33 Jahre – in der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem unterdurchschnittlichen Einkommen pflichtversichert waren. Rentnerinnen und Rentner, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, können einen Grundrentenzuschlag zu ihrer Rente erhalten. Wer – egal ob mit oder ohne Grundrentenzuschlag – seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kann, ist durch die Grundsicherung im Alter abgesichert. 

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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