Warum sind Jugendliche ab 15 Jahren bei Unterbrechung/Wegfall von Leistungsanspruch nach SGB2 nicht mehr krankenversichert?
Sehr geehrter Herr Heil, warum darf das Jobcenter, bei gelegentlichen Unterbrechungen oder Beendigung von Leistungsanspruch nach SGB2 bzw. Bürgergeld, bei ab 15-Jährigen (Schülern) das Versicherungsverhältnis mit der Krankenkasse komplett beenden, obwohl zuvor eine Familienversicherung für Angehörige bestand und auch die Voraussetzungen dafür weiterhin gegeben sind, bzw. warum meldet das Jobcenter das Versicherungsverhältis nicht wieder in den vorangegangenen Status um, obwohl alle dazugehörigen Daten dem Jobcenter bekannt sind und der Krankenkasse bekannt gemacht werden müssen, da man für o.g. Familienversicherte jährlich einen Überprüfungs-Fragebogen auszufüllen hat?
Sehr geehrte Frau. B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Jobcenter melden die krankenversicherungspflichtigen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld an die zuständige Einzugsstelle. Meldungen erfolgen insbesondere bei Beginn des Leistungsbezugs (Anmeldung) und bei Beendigung des Leistungsbezugs (Abmeldung).
Sofern Bürgergeld nicht mehr bezogen wird und damit die Versicherungspflicht aufgrund des Bürgergeldbezugs endet, können die Jobcenter keine versicherungsrechtliche Einschätzung darüber treffen, wie im Anschluss der Versicherungsstatus einer Person gestaltet ist. Den Jobcentern ist vor allem nicht bekannt, ob beispielsweise im Anschluss die Voraussetzungen für eine Familienversicherung vorliegen. Diese Prüfung obliegt den Krankenkassen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB