Warum erhalten Mütter von Kindern, die nach 1992 geboren wurden, 3 Jahre und diejenigen, die vor 1992 geboren wurden, nur 2 1/2 Jahre an Rentenzeiten gutgeschrieben?
Sehr geehrter Herr Heil, nach wie vor besteht hier eine Ungerechtigkeit bei der Anrechnung von Kindern bzgl. der Rentenzeiten. Wurde das Thema zwischenzeitlich ad acta gelegt, oder ist in naher Zukunft mit der gerechten Anpassung zu rechnen?
Würde mich über eine baldige Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
H. I.
Sehr geehrte Frau I.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Mit der in den letzten Jahren bereits erfolgten Ausweitung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder (sogenannte Mütterrente I und II) von ursprünglich einem auf jetzt zweieinhalb Jahre ist hier schon eine sehr kostenträchtige Verbesserung der Anerkennung der Kindererziehung erfolgt. Eine nochmalige Ausweitung um ein halbes Jahr auf dann insgesamt drei Jahre Kindererziehungszeit für alle vor 1992 geborene Kinder würde nochmals zu erheblichen Kosten führen.
Vor dem Hintergrund weiterer rentenpolitischer Ziele, die die jetzigen Koalitionsparteien erreichen wollen, und den damit verbundenen Kosten haben sich die Koalitionsparteien nicht auf weitere Verbesserungen bei den Kindererziehungszeiten verständigt, sondern stattdessen anderen Maßnahmen den Vorrang eingeräumt. Hier sind insbesondere die Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten im Bestand zu nennen und die langfristige Sicherung des Rentenniveaus.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB