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Hubertus Heil
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Frage von Uwe C. •

Warum benötigen wir bei aktuell fast 2,7 Millionen Arbeitslosen Zuwanderung aus dem Ausland in unseren Arbeitsmarkt?

In der letzten Woche war in den Nachrichten von fast 2,7 Millionen Arbeitslosen die Rede.
Gleichzeitig wurde aber auch berichtet, dass es kaum noch Vermittlungen von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt durch das Amt für Arbeit gibt!.
Woran liegt das?
Warum bekommen Arbeitslose, die eigentlich arbeiten könnten, aber aus Gründen des zu geringen Unterschiedes zwischen "Arbeitslosengeld" und bezahlter Arbeit keine Arbeit annehmen, dann noch finanzielle Unterstützung vom Staat?
Sind Sie nicht der Meinung, dass Derjenige der Arbeiten könnte (natürlich bei Bezahlung nach Qualifikation, also bei keiner Ausbildung eben auch nur den Mindestlohn), diese aber aus oben genannten Gründen verweigert, dann auch keinen Anspruch auf Unterstützung haben sollte?
Das ist doch das Prinzip von fördern und fordern, oder sehe ich das falsch?
Warum bringen Sie nicht zuerst diese Bürger in Arbeit, wenn es sein muß auch mit Verweigerung von Leistungen, bevor Sie im Ausland Arbeitskräfte anwerben?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter unterstützen bereits jetzt Arbeitslose intensiv mit den Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung, um sie fit zu machen für die sich wandelnden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt. Mehr als die Hälfte aller Arbeitslosen hat keinen Berufsabschluss, ein Drittel ist langzeitarbeitslos und häufig nicht unmittelbar in Beschäftigung integrierbar.

Deshalb hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode die gezielte Aus- und Weiterbildung Arbeitsloser weiter gestärkt. Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz wurden die Weichen dafür gestellt, dass jeder junge Mensch die Chance auf eine qualifizierte Ausbildung erhält. Die Berufsorientierung und die berufliche Bildung in den Bildungsstätten werden gestärkt, darüber hinaus werden Beschäftigte und Unternehmen durch das Aus- und Weiterbildungsgesetz bei der Transformation der Arbeitswelt unterstützt. Dies schließt auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer explizit mit ein. Jede Beschäftigte und jeder Beschäftigte, egal welchen Alters, müssen die Chance erhalten, die Arbeit von morgen zu machen. Dabei werden sie durch die neue Gesetzeslage nachhaltig unterstützt.

Das Bürgergeld-Gesetz schafft hierfür zusätzliche finanzielle Anreize für die Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung. Zudem führt es die Möglichkeit ein, bei Bedarf Umschulungen auch in unverkürzter Form durchzuführen.

Bezüglich des Fachkräftemangels sind vor allem der demografischen Wandel und die zunehmende Verrentung der geburtenstarken Jahrgänge zentral. Damit der Fachkräftemangel nicht zum Hemmnis für unsere Wirtschaft und den Wohlstand wird, ist eine neue Gestaltung notwendig. Dabei gilt es, jegliches Potential auszuschöpfen.

Auch wenn es gelingt, die inländische Erwerbsbeteiligung zu steigern, ist zusätzlich eine höhere qualifizierte Zuwanderung nötig, um die demografischen Effekte abmildern bzw. ausgleichen zu können. Deutschland wird daher auch in Zukunft ausländische Arbeitskräfte benötigen. Die Beschäftigung von Bürgerinnen und Bürgern aus der EU sowie aus Drittstaaten trägt bereits heute erheblich zur Deckung des Arbeitskräftebedarfs bei. Im Dezember 2022 hatten zum Beispiel 14% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland eine ausländische Staatsangehörigkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

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