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Hubertus Heil
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Frage von Barbara D. •

Warum bekomme ich den Zuschlag von 7,5% nicht? Mein Mann ist im Januar 2001 verstorben.

Sehr geehrter Herr Heil,
mein Mann ist im Januar 2001 verstorben,er hatte eine Erwerbsminderungsrente bis Januar 2001 bekommen. Meine Frage ist,bekomme ich auch den Zuschlag von 7,5 %.Ich hatte Diese Anfrage schon 2 Mal bei der Rentenversicherung gestellt und keine Antwort bekommen.
Ich Bitte Sie um Auskunft,dafür möchte ich mich bei Ihnen im vorraus bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara D.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Die angesprochenen Verbesserungen gelten nur für Erwerbsminderungsrenten, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen haben. Begann die Erwerbsminderungsrente - wie bei Ihrem Ehemann - bereits vor dem 1. Januar 2001, gibt es weder für diese Rente noch für eine sich anschließende Hinterbliebenenrente einen Zuschlag.

Ich kann Ihre Enttäuschung darüber, dass Ihre Hinterbliebenenrente nicht um diesen Zuschlag erhöht worden ist, verstehen und möchte gern in aller Kürze den Hintergrund dazu erläutern: 

Am 1. Januar 2001 traten verschiedene Regelungen zur Reform der Erwerbsminderungsrenten in Kraft. Diese stellten unter anderem durch die Einführung von Abschlägen einen weitreichenden Einschnitt in das bis dahin geltende Recht dar. Seither hatten sich die durchschnittlichen Zahlbeträge der Erwerbsminderungsrenten im Laufe der Jahre nach und nach verringert. 

Versicherte, deren Erwerbsminderungsrente vor dem Jahr 2001 begonnen hat, mussten dagegen keine Abschläge bei ihrer Rente hinnehmen und beziehen seither eine ungekürzte Rente. Der Zuschlag wirkt daher zielgerichtet bei denjenigen, deren Erwerbsminderungsrenten besonders niedrig sind und die von den gesetzlichen Änderungen seit 2001 besonders betroffen waren.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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