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Hubertus Heil
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Frage von frank d. •

Wann wird der Sprachnachweis A1-wie im Koalitionsvertrag vereinbart-vor Einreise zum deutschen Ehegatten endlich abgeschafft?

Sehr geehrter Herr Heil,

gibt es aktuell bereits Abstimmungs- bzw. Gesetzesvorlagen zum Wegfall des Sprachzertifikate A1 vor der Einreise nach Deutschland?

Als persönlich betroffener (deutscher Staatsbürger) bzw. meine Frau (Philippinische Staatsbürgerin), ist es uns neben vielen anderen ein überaus dringendes Thema; zumal die Ausnahme- bzw. Härtefallregelungen viel zu restriktiv und begrenzt ausgelegt werden!

Die Abverlangung vor der Einreise ist bei einem deutschen Ehepartner ungerecht und diskriminierend, wenn Ehepartner von "privilegierten" ausländischen Arbeitnehmern ein solches Sprachzertifikat nicht benötigen!

Die Ungerechtigkeit ist mehr als offensichtlich und schafft berechtigte Verärgerung und Unverständnis, da man damit "zweitklassige" Ehepartner definiert... unrühmlich für Deutschland!

Sprache lässt sich auch in Grundzügen zudem immer am besten und schnellsten im "Sprachland" und bei Muttersprachlern lernen...

In Hoffnung auf Änderung

Mit freundlichem Gruß

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der Ehegattennachzug wurde im Jahr 2007 auf Druck der CDU/CSU reformiert. Seitdem müssen nachzugswillige Ehegatten schon bei Beantragung eines Visums, also vor der Einreise, einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Ziel war es, Zwangsehen zu verhindern und die Integration zu fördern. Ehegatten von Drittstaatsangehörigen und auch von deutschen Staatsbürger*innen müssen sich vor Einreise in der Regel zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können.

Allerdings sind in manchen Fällen auch Ausnahmen vom Spracherwerb möglich. Eine Ausnahme wird zum Beispiel gemacht, wenn der Ehegatte wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Um Härten im Einzelfall zu berücksichtigen und somit Familiennachzug auch dann zu gewähren, wenn der Erwerb einfacher Sprachkenntnisse aus anderen Gründen nicht möglich ist, gibt es eine gesetzliche Härtefallregelung. Demnach müssen deutsche Sprachkenntnisse nicht nachgewiesen werden, wenn es vor der Einreise nach Deutschland „nicht möglich oder nicht zumutbar“ war, Bemühungen zum Spracherwerb zu unternehmen.

Im Dezember 2021 haben wir einen ambitionierten Koalitionsvertrag vereinbart, der auch einen Neustart in der Migrationspolitik vorsieht. Auch im Bereich Familienzusammenführung haben wir uns einiges vorgenommen.

Leider kommen die Dinge nicht immer so, wie man sich das wünscht. Mit dem Angriff Putins auf die Ukraine haben sich die Prioritäten der Koalition in der Gesetzgebung verschoben. Auch die momentan schwierige Lage in den Kommunen und die großen Zugangszahlen von Geflüchteten haben weiteren, unvorhergesehenen Handlungsbedarf mit sich gebracht.

Leider mussten deswegen auch einige Vorhaben des Koalitionsvertrags erst einmal zurückgestellt werden. So auch die Verbesserungen beim Familiennachzug. Für die SPD war und ist das nach wie vor ein wichtiges Thema, wir haben uns hier immer für Erleichterungen eingesetzt. Wir arbeiten auch weiterhin an der Umsetzung des Koalitionsvertrags, es stehen nun aber erstmal andere wichtige Vorhaben aus dem Sicherheitsbereich zur Umsetzung an. 

Ob und wann dieses Vorhaben in dieser Legislaturperiode noch umgesetzt wird, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht sagen. Es tut mir leid, dass ich momentan keine besseren Nachrichten für Sie habe.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

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