Wann kommt das Schutzkonzept vor Machtmissbrauch durch Kostenträger in der beruflichen Reha?
Sehr geehrter Herr Heil,
wann kommt das Schutzkonzept vor Machtmissbrauch durch Kostenträger in der beruflichen Reha? Wieso hat das Thema eine so geringe Priorität, wenn es im Worst Case bis hin zu Suizid(versuchen) führt?
Viele Grüße,
Sandra U.

Sehr geehrte Frau U.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
§ 37 a SGB IX verpflichtet die Leistungserbringer, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt zu treffen. Die Kostenträger der beruflichen Rehabilitation nehmen das Thema daher sehr ernst und sind mit ihren leistungserbringenden Partnern im steten Austausch, wie Gewaltschutzkonzepte entwickelt und umgesetzt werden können.
Um das Thema Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu stärken, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den „Arbeitskreis Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen“ eingerichtet. Er besteht aus betroffenen Bundesressorts, zuständigen Landeministerien, Interessen- und Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen, Fachexpertinnen und -experten im Gewaltschutz sowie Rehabilitationsträgern und Leistungserbringern. Ziel ist es, den Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen konsequent weiterzuentwickeln und schnell zu weiteren praxisrelevanten Verbesserungen zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB