Wann ist eine gerechte Erhöhung der Regelsätze & anrechenbares Vermögen nach SGB XII für kranke erwerbsgeminderte Menschen geplant?
Sehr geehrter Herr Heil,
ich selbst bin voller Erwerbsminderungsrentner. Da aufgrund meines geringen Einkommens meine EM Rente nicht ausreicht muss ich zusätzlich Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen.
Leider verstehe ich nicht warum in Deutschland kranke Menschen, die nicht mehr aufgrund ihrer Krankheit arbeiten können immer noch finanziell gleich gesetzt werden wie ein Mensch der noch arbeiten kann.
Es sollte grundsätzlich finanziell bei den Regelsätzen und anrechenbares Vermögen unterschieden werden.
Ein kranker Mensch sollte einen deutlich höheren Regelsatz erhalten und auch das anrechenbare Vermögen sollte zu Gunsten des Kranken geändert werden. Denn viele kranke Menschen haben den Willen zu arbeiten können es nur leider nicht mehr, das ist der Unterschied. Auch eine Gleichsetzung mit gesunden Menschen die arbeiten können ist sozial ungerecht.
Selbst eine Erhöhung der Vermögengrenzen nutzt nichts, denn wie soll man denn ein Vermögen als Kranker mit den Regelsätzen aufbauen?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Der Wunsch von Menschen, die monatlich nur über ein geringes Budget verfügen können, nach höheren finanziellen Mitteln, ist verständlich. Dies gilt besonders für Menschen, wenn sie bedarfsabhängige und steuerfinanzierte Sozialleistungen zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Bürgergeld durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen.
Bei den genannten Lebensunterhaltsleistungen handelt es sich um Leistungen zur Gewährleistung des im Grundgesetz garantierten Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Verfassungsrechtlich gibt es nur ein menschenwürdiges Existenzminimum. Die Ursache der Hilfebedürftigkeit ist für die Höhe des menschenwürdigen Existenzminimums unerheblich. Deshalb sind auch keine unterschiedlichen Niveaus des menschenwürdigen Existenzminimums für unterschiedliche Personengruppen begründbar.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB