Wann ist ein tragfähiges Rentenkonzept zu erwarten?
Sehr geehrter Herr Heil,
wie sehen eigentlich die langfristigen Pläne zur Reformierung der Rente aus?
Das derzeitige Modell ist doch ganz offen gestanden Betrug in großem Umfang. Eine Umverteilung von am zu reich. Geringverdiener mit einer Lebenserwartung von 70,1 Jahren erhalten lediglich ein Viertel (!!!) der eingezahlten Beträge (AN und AG-Beiträge) - ganz konkret, Rente in etwa in Höhe des Existenzminimums. Top Verdiener mit einer Lebenserwartung von 81 Jahren hingegen erhalten knapp das doppelte der von ihnen selbst eingezahlten Beträge. Und das ist nur eines der Probleme bei dem Thema. Ganz ehrlich - ein sozialpolitischer Skandal angesichts der erzwungenen Beitragsplicht aller (natürlich außer Beamter und Politiker...) und man kann nicht erkennen, dass die Politik endlich mal was unternimmt und ein tragfähiges und langfristiges Konzept für diese Problematik ausarbeiten würde.
Als Bürger und Beitragszahler erwarte ich hier mehr Aktion von der Politik.
Beste Grüße
Philipp R.
Sehr geehrter Herr R.,
Ich danke Ihnen für Ihre Nachricht und möchte gerne auf Ihre Frage bezüglich der Reformierung der Rente eingehen.
Die gesetzliche Rentenversicherung als Kern der Alterssicherung in Deutschland muss, wie auch die betriebliche und private Altersvorsorge, für alle Generationen langfristig gerecht und zuverlässig sein. Darauf vertrauen die Bürgerinnen und Bürger. Sie erwarten eine angemessene Leistung für ihre Beitragszahlungen.
Das Prinzip der Generationengerechtigkeit prägt die deutsche Rentenpolitik schon seit sehr langer Zeit. So sind zum Beispiel langfristige Beitragssatz- und Niveauziele bereits seit 2002 gesetzlich verankert. Eine verlässliche Altersversorgung ist eines der Kernversprechen unseres Sozialstaates. Damit das so bleibt, muss das System unserer Alterssicherung aber auch immer wieder an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden. Das betrifft auch den demografischen Wandel. Bei allen Maßnahmen der Vergangenheit, wie beispielsweise der Anhebung der Altersgrenzen oder der Festlegung von Haltelinien für das Sicherungsniveau und den Beitragssatz hat die Bundesregierung immer auch die Auswirkungen des demografischen Wandels im Blick gehabt. Das wird auch künftig so sein.
Die Leistungen der gesetzlichen Rente werden als Umlage aus dem finanziert, was in dem Jahr erwirtschaftet wird, in dem die Rente ausgezahlt wird. Bezahlt wird sie aus Beitrags- und Steuereinnahmen. Eine gesellschaftliche Verständigung auf eine generationengerechte Sicherung bedeutet für uns, dafür Sorge zu tragen, dass wir auch künftig gute wirtschaftliche Rahmen- und Beschäftigungsbedingungen haben werden. Nicht zuletzt deswegen setzen wir uns dafür ein, dass Deutschland zu einer Weiterbildungsrepublik wird.
Für die Zeit nach 2025 wird eine generationengerechte Lösung für eine dauerhaft tragfähige Leistungsfähigkeit unter Wahrung der finanziellen Nachhaltigkeit benötigt. Es hat sich gezeigt, dass die bis 2025 geltende doppelte Haltelinie für Rentenniveau und Beitragssatz Verlässlichkeit und Vertrauen für alle Generationen schafft. Das wichtigste Ziel ist daher für die Zukunft, durch geeignete wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen ein ausbalanciertes Sicherungsniveau von mindestens 48 Prozent langfristig zu gewährleisten und dieses solide zu finanzieren. Die Menschen müssen nach vielen Jahren Arbeit auf ein angemessenes Einkommen im Alter vertrauen können.
Das deutsche Rentensystem ist nach dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit ausgestaltet, so dass sich die Höhe einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vor allem nach der Höhe der während des gesamten Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte richtet. Je mehr Beitragsjahre vorliegen und je höher die versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen sind, desto höher ist folglich die aus der jeweiligen individuellen Versicherungsbiographie berechnete Rente (Äquivalenzprinzip). Dem sozialen Charakter der Rentenversicherung entsprechend werden aber auch Leistungen des sozialen Ausgleichs gewährt. So sorgt die zum 1. Januar 2021 eingeführte Grundrente dafür, dass diejenigen durch einen individuellen Zuschlag eine höhere Rente erhalten können, die bei einem unterdurchschnittlichen Verdienst mindestens 33 Jahre lang nur geringe Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen konnten.
Ich hoffe mit meiner Antwort konnte ich Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil