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Frage von Sybille A. •

Übernahme eines Strompauschalpreises monatlich für Empfänger von Bürgergeld , sowie eine Pauschale für Internet und Bewerbungskosten

Der Regelsatz für einen Haushaltsvorstand in Bezug auf Bürgergeld soll erst Anfang des kommenden Jahres um minimale 61 Euro monatl. steigen , 2 Euro pro Tag , wann übernimmt man endlich ähnlich des Heizkostenzuschusses einen festgesetzten Strompreis monatlich ? In Anbetracht der anhaltenden Inflation ist das Geplante eine Null-Erhöhung , die Armut steigt höher als gegenwärtig , absolut keine Leistungsverbesserung , Internet- , Telefonkosten , Bewerbungskosten, hohe steigende Energie- und Lebenshaltungskosten können nicht von 61 Euro mehr bewältigt werden , aufgrund der hohen Energiekosten und den minimalen Regelsätzen kann keine warme Mahlzeit, Duschen mit Warmwasser, Wäschewaschen usw. , Licht unter Kerzenschein, bewältigt werden , nicht mal zu Weihnachten gab es jäh einen kleinen Extra-Bonus , Kleidung kann sowieso nicht angeschafft werden , Die Einführung des Bürgergeldes hat nur den Namen von Harz 4 gewechselt aber ansonsten ist die Armut noch höher gestiegen , Sozial mit Strom!!

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau A.

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Leistungen werden grundsätzlich als Pauschale zur Verfügung gestellt. Somit haben die Leistungsberechtigten selbst die Freiheit, zu entscheiden, wie viel sie für welche Güter ausgeben. Lediglich die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung und einzelne Mehrbedarfe stellen eine Ausnahme dar. Sie sind nicht pauschaliert, sondern richten sich nach dem konkreten Bedarf im Einzelfall, sofern eine angemessene Höhe nicht überschritten wird.

Die Höhe der Fortschreibung zum 1. Januar 2023 und vor allem zum 1. Januar 2024 hat zu Kritik geführt. Was Sie als „minimal“ bezeichnen wird aktuell auch kritisiert, weil es keine Bevölkerungsgruppe gibt, die einen entsprechenden Kaufkraftausgleich erhalten hat. Ich halte dies trotzdem für richtig. Wer auf existenzsichernde Leistungen angewiesen ist, muss sich auf deren Kaufkrafterhaltung verlassen können. Aber niemand kann eine weitergehende Überkompensation erwarten.

Bedarfe für Strom und auch Internet sind aus dem Regelbedarf zu finanzieren. Das damit zur Verfügung gestellte Monatsbudget ist begrenzt, was für alle Menschen gilt, die von geringem eigenen Einkommen leben. Über die Verwendung müssen die Leistungsbeziehenden deshalb ebenso wie Menschen mit geringem eigenen Einkommen selbst entscheiden. Dies führt dazu, Entscheidungen über die Ausgaben zu treffen und dabei Priorisierungen vornehmen zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

 

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