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Hubertus Heil
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Frage von Sandra U. •

Sehr geehrter Herr Hubertus Heil, wann wird die BMAS endlich die Missstände innerhalb der beruflichen Reha aufarbeiten?

Die BMAS wurde bereits 2009 auf die massiven Missstände innerhalb der beruflichen Rehabilitation hingewiesen. Zum Thema Machtmissbrauch gibt es nun auch vom Deutschen Ethikrat eine hilfreiche Ausarbeitung. Bei der BMAS liegt ein Antrag auf Aufarbeitung eines Falles vor. Wann wird die BMAS denn nun aktiv?

Menschenrechtsverletzungen sind ein NoGo und Deutschland hat sich verpflichtet Machtmissbrauch aufzuarbeiten und die Opfer angemessen zu entschädigen (Artikel 16 UN BRK).

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Uhlig,

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich wenden.

Zur Integration von Menschen mit Behinderung oder Krankheit in den allgemeinen Arbeitsmarkt besteht ein breites Spektrum an gesetzlichen Fördermöglichkeiten. Demgemäß erbringen insbesondere die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Unfallversicherung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Leistungen umfassen u. a. Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der Beschäftigungsbereitschaft sowie Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen.

Die Rentenversicherungsträger erbringen Leistungen zur Teilhabe, um den Auswirkungen einer Krankheit oder Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten entgegenzuwirken oder sie zu überwinden. Dadurch sollen Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben verhindert und sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wieder eingegliedert werden. Dabei werden die Leistungen kontinuierlich weiterentwickelt, um den Wandel in der Gesellschaft, Arbeitswelt und Medizin gerecht zu werden.

Ohne Kenntnis des der Eingabe zugrunde liegenden Sachverhaltes kann daher nicht beurteilt werden, in welchen Bereichen Missstände bestehen sollen und in welcher Form ein „Machtmissbrauch“ vorgelegen haben soll. Soweit in diesem Zusammenhang Fragen der staatlichen Entschädigung angesprochen werden, wird darüber hinaus deshalb allgemein auf Folgendes hingewiesen:

Im Sozialen Entschädigungsrecht beschränkt sich die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgrund der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern im Wesentlichen auf die Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren und auf allgemeine Regelungen. Die Durchführung des Gesetzes obliegt den Behörden der Landesversorgungsverwaltung, denen auch die alleinige Entscheidung im einzelnen Versorgungsfall vorbehalten ist, hier dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Dem BMAS kommt weder die Rechts- noch die Fachaufsicht über die zuständigen Landesbehörden zu, daher kann und darf das BMAS auch nicht in Verwaltungsverfahren eingreifen.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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