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Hubertus Heil
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Frage von Gisela A. •

Sehr geehrter Herr Heil, werden die Renten im nächsten Jahr auch um 12 % erhöht?

Die Erwerbesminderungsrentner mußten Jahre für eine Erhöhung um 7,5 bzw. 4,5% kämpfen.
Diese Menschen haben den Aufbau mit ihrer Gesundheit bezahlt.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau A.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich nehme an, dass Sie sich in Ihrer Frage auf die Bürgergelderhöhung von 12% beziehen.

Die Anpassung der gesetzlichen Renten erfolgt anders als dies in den Grundsicherungssystemen wie z.B. dem Bürgergeld der Fall ist. Dies hat seinen Grund in den unterschiedlichen Funktionen dieser Sicherungssysteme.

Das Bürgergeld und die Sozialhilfe bilden die unterste Ebene unseres sozialen Netzes, sie dienen der Sicherung des Existenzminimums. Ein Leistungsanspruch besteht bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen dann, wenn eine Person ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann.

Das System der gesetzlichen Rentenversicherung beruht hingegen auf dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit. Die Höhe einer Rente richtet sich also vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen. Die gesetzliche Rente ist damit – im Unterschied zur Grundsicherung für Arbeitsuchende oder zur Sozialhilfe – eine Versicherungsleistung. Eine Einkommens- oder Vermögensprüfung erfolgt nicht.

Dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit folgt auch die jährliche Anpassung der Renten zum 1. Juli eines Jahres, die grundsätzlich der Lohnentwicklung folgt. Die Preisentwicklung wird bei der Rentenanpassung dagegen nicht berücksichtigt.

Die Rentenanpassung 2023 ist zwar hinter der Inflation zurückgeblieben, aber dies ist nur eine Momentaufnahme. Das Prinzip, dass die Renten den Löhnen folgen, hat sich mit Blick auf die Einkommensentwicklung von Rentnerinnen und Rentnern bewährt. Betrachtet man die Entwicklung des jahresdurchschnittlichen aktuellen Rentenwerts seit 2012, so beträgt der Anstieg im Westen insgesamt 26 Prozent, im Osten sogar 40 Prozent. Im gleichen Zeitraum sind die Preise nur um 20 Prozent gestiegen. Bei 1.000 Euro Rente lag die Rentenanpassung somit brutto um 63 Euro im Westen und um 198 Euro im Osten über der Inflation in diesem Zeitraum.

Außerdem sprechen Sie die Situation der Erwerbsminderungsrentner:innen an. Die Verbesserung der Situation derjenigen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr oder nur noch teilweise einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, ist mir ein wichtiges Anliegen. In den letzten knapp 10 Jahren, beginnend mit dem Rentenpaket im Jahr 2014, wurden die Leistungen der Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung in mehreren Stufen in insgesamt außerordentlichem Umfang verbessert. Bei diesen Leistungsverbesserungen lag der Fokus zunächst auf den jeweiligen Neuzugängen in die Renten wegen Erwerbsminderung.

Durch das sogenannte Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz wurden gleich zu Beginn der aktuellen Wahlperiode wesentliche Verbesserungen für diejenigen beschlossen, die bisher nicht oder nur eingeschränkt von den Verbesserungen profitiert haben. Insgesamt erhalten so rund 3 Millionen Renten einen Zuschlag, welcher insgesamt ein Finanzvolumen von 3,6 Mrd. Euro pro Jahr umfasst.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

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