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Hubertus Heil
SPD
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Frage von Theodor R. •

Sehr geehrter Herr Heil, wann wird die Hinzuverdienstgrenze für Versorgungsempfänger aufgehoben. Man hat die Versorgungsempfänger bei der Reform für Rentner schlichtweg vergessen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

In Rücksprache mit den zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker innerhalb der SPD-Bundestagfraktion sowie den zuständigen Ressorts der Bundesregierung - dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) - haben die Auswirkungen der im Rahmen des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes vorgesehenen Reform der Hinzuverdienstgrenzen der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung geprüft. Das bei Fragen des Versorgungsrechts federführende BMI ist nach eingängiger Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass für den Bereich der Beamtenversorgung kein Änderungsbedarf besteht. Das BMI verweist zudem darauf, dass nach einer An- oder sogar vollständigen Aufhebung von Hinzuverdienstgrenzen bei Renten der gesetzlichen Rentenversicherung kein rechtlicher Automatismus bestehe, dies für den Bereich der Beamtenversorgung zu übernehmen. Das BMF teilt diese Auffassung.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine erfreulichere Antwort mitteilen kann. Bei weiteren Fragen zum Thema empfehle ich Ihnen, sich direkt an den für Innen, Recht, Petitionen, Sport, und Kultur zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, oder den Sprecher der Arbeitsgruppe Inneres der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Hartmann, zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

 

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