Frage von Annette S. • 18.07.2024
Sehr geehrter Herr Heil, könnten Sie mir Ihre Antwort von 2022 noch einmal erläutern? Ich komme zu anderen Ergebnissen. Wann soll das der Fall sein? gerne auch für 2024.
Im Jahr 2022 beträgt diese Regelbedarfsstufe 449,00 €, so dass demnach erwerbstätige Leistungsberechtigte in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von dem aus einer Erwerbstätigkeit erzielten Erwerbseinkommen einen Betrag in Höhe von max. 224,50 € anrechnungsfrei behalten können, womit mitunter - abhängig von der Höhe des jeweiligen Erwerbseinkommens - Leistungsberechtigte im SGB XII gar nicht schlechter gestellt sind als jene im SGB II.
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD