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Frage von Petra F. •

Rente plus Grundsicherung, Inflation Soforthilfe durch Verzicht auf Kürzung Grundsicherung.

Warum kann auf die Kürzung Grundsicherung ausgelöst durch die Rentenanpassung zum 01.07.2023 nicht verzichtet werden? Dann hätte dieser Personenkreis auch etwas mehr Geld in der Tasche, wie viele Rentner ohne Grundsicherung. Stattdessen wird es denjenigen weggenommen, die ohnehin stark unter der Inflation leiden. Es könnte ja eine zeitlich begrenzte Maßnahme sein.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau F.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Für das Verständnis der Anrechnung der jährlichen Rentenanpassung auf die bezogene Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Folgendes wichtig: Die jährliche Fortschreibung und damit Erhöhung der Grundsicherung erfolgt zum 1. Januar eines Jahres. Die Rentenanpassung und damit die Erhöhung der Rente zum 1. Juli eines Jahres. Es gibt keine zwei regelmäßigen Leistungserhöhungen im Jahr.

Bei der Grundsicherung handelt es sich um eine aus Steuern finanzierte Sozialhilfeleistung, auf die eigene Einkünfte anzurechnen sind. Grundsicherung ist nur in Höhe des jeweils vorher ermittelten individuellen Bedarfs einer Person zu leisten. Daher erhält eine Person keine Sozialhilfe, sofern sich diese durch Einsatz des anrechenbaren und verwertbaren eigenen Einkommens und Vermögens selbst helfen kann. Anzurechnendes Einkommen stellt dabei insbesondere die Rente dar.

Diese Grundsätze der Anrechnung gelten auch dann, wenn sich das Einkommen während der Gewährung von Grundsicherung erhöht. Denn sie soll lediglich die finanzielle Lücke bis zum Erreichen des individuellen Bedarfs einer Grundsicherung beziehenden Person schließen. Dies bedeutet: Wenn sich die Rente durch die jährliche Rentenanpassung erhöht, dann vermindert sich die Grundsicherung um die Erhöhung der Rentenanpassung.

Die Erhöhung des monatlich zur Verfügung stehenden Betrags für den Lebensunterhalt erfolgt bei Personen, die Grundsicherung beziehen, also zum 1. Januar eines Jahres, nicht aber (noch einmal) zum 1. Juli eines Jahres. Es ist nicht geplant, an diesem Grundsatz etwas zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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