Meine Ehefrau muss Bürgergeld beantragen. Ich erhalte eine volle BU Rente und bin zu 80 % schwerbehindert mit Merkzeichen G. Wird die volle BU Rente angerechnet oder nur ein Teil?
Sehr geehrter Herr Heil, Wie verhält es sich mit dem Mehrbedarf für Schwerbehinderte. Wird der gewährt für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft weln sie BU Rente beziehen. Bleibt mit ein Freibetrag oder wird die volle BU Rente angerechnet?

Sehr geehrter Herr T.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bürgergeld erhält nur, wer hilfebedürftig ist, also wenn das Einkommen nicht zum Leben reicht. Eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) ist ein Einkommen, das dem Lebensunterhalt dient und ist deshalb grundsätzlich zu berücksichtigen. Das gilt bei Verheirateten auch für das Einkommen des Ehegatten. Von der BU-Rente wird aber mindestens eine Versicherungspauschale in Höhe von mtl. 30,00 Euro abgezogen.
Bei nicht erwerbsfähigen Menschen, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihrem Ehegatten leben und Bürgergeld erhalten, wird zudem ein Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent ihres Regelbedarfs anerkannt, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G haben (§ 23 Absatz 4 SGB II).
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB