"Karenz" Schonvermögen
Moin Her Heil,
Wenn ich Grundsicherung bekomme,
jedoch das Geld monatlich/zeitnah nicht vollständig
ausgebe,
erhöht dann das Nicht-Ausgegebene mein Vermögen?
oder anders herum gefragt,
darf ich von der Grundsicherung für besondere Ausgaben Geld zurücklegen
und den Betrag des Schonvermögens überschreiten,
ohne dass mir die Grundsicherung gekürzt wird oder z.B. für einen Monat entfällt?
Sehr geehrter Herr N.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wird der monatliche Betrag, der über die Grundsicherung zur Verfügung gestellt wird, in diesem Monat nicht vollständig verbraucht, so ist das Ersparte im nächsten Monat als Vermögen zu betrachten, welches durch den Vermögensschonbetrag vor einer Berücksichtigung geschützt ist. Der Vermögensschonbetrag liegt aktuell bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei 10 000 Euro. Abgesehen von besonderen Ausnahmefällen kann dieser Grenzbetrag nicht ohne Folgen überschritten werden. Ist das Vermögen in einem Monat also höher als 10 000 Euro, so muss der überschreitende Betrag erst abgeschmolzen werden, bevor erneut ein Anspruch auf Sozialhilfeleistungen besteht. Allerdings ist die Überschreitung des Vermögensschonbetrags absehbar und kann deshalb bei vorausschauender Planung vermieden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB