Ist im neuen Haushalt die versprochene Inflationsprämie für die Rentner enthalten ?
Warum werden die Rentner nicht gleich behandelt wie die Beamten die das Geld ja schon ausgezahlt bekommen haben.
Sehr geehrter Herr M.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die jährliche Rentenanpassung orientiert sich entsprechend dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich an der Lohnentwicklung der Beschäftigten.
Die lohnorientierte Anpassung der Renten ist bereits seit dem Jahr 1957 ein elementarer Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung. Ziel dieser Anpassungsmethodik war und ist es, in guten wie in weniger guten Jahren sicherzustellen, dass die Rentnerinnen und Rentner an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben.
Es trifft zwar zu, dass die Rentenanpassung zum 1. Juli 2023 mit 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten hinter der Inflation zurückblieb, aber dies war nur eine Momentaufnahme. Die diesjährige Rentenanpassung mit 4,57 Prozent liegt deutlich über der aktuellen Inflation (laut Statistischem Bundesamt im August 2024 +1,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat). Zudem liegt die Rentenanpassung mit 4,57 Prozent im dritten Jahr in Folge oberhalb von 4 Prozent. Der starke Arbeitsmarkt und gute Lohnabschlüsse machen das möglich. Eine über die erfolgten Rentenanpassungen hinausgehende Inflationsausgleichszahlung ist nicht vorgesehen, auch nicht im Haushaltsentwurf für 2025. Festzuhalten bleibt zudem, dass langfristig betrachtet eine Anbindung der Renten an die Löhne für die Rentenempfänger deutlich günstiger ist als eine Preisindexierung der Renten (Ausrichtung der Rentenanpassungssätze an den Preissteigerungsraten).
Das System zur Anpassung von Pensionen funktioniert anders. Das hierfür zuständige Bundesministerium des Innern und für Heimat hat den Zusammenhang zu den Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes wie folgt erläutert: Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst sieht vor, dass die Tarifbeschäftigten zunächst einen Inflationsausgleich in Form von steuer- und abgabenfreien Sonderzahlungen in Höhe von insgesamt 3.000 Euro erhalten. Eine Erhöhung der Tarifentgelte erfolgte dafür im Jahr 2023 nicht mehr, sondern erst wieder im März 2024. Die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes werden regelmäßig zeit- und wirkungsgleich auf Beamtinnen und Beamte des Bundes übertragen. Mit Blick auf die alimentatorischen Grundsätze der Beamtenversorgung wird dies wiederum anteilig, das heißt unter Berücksichtigung der jeweiligen Ruhegehalts- und Anteilssätze, auch auf Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen. Hierdurch profitierten im Jahr 2023 auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger von der Inflationsausgleichsprämie. Ohne diese Übertragung hätten Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger für das Jahr 2023 jedoch weder eine Anpassung der Versorgungsbezüge noch eine Sonderzahlung erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB