Ist es nicht langsam an der Zeit, endlich den Bürgern eine angemessene Rente nach vielen Arbeitsjahren für den Ruhestand mit Lebensqualität zu zugestehen ,? Ein Armutszeugnis der Politik !
Man erträgt es kaum, wie man in diesem Land, nach vielen Arbeitsjahren leben muß, mit einer Rente , die hier ,,niemand verdient hat" ! Wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie jeden Cent umdrehen müssen, sich immer wieder fragen , reicht das Geld noch bis Ende des Monats ? KEINE kulturelle Teilhabe , keinen Urlaub , nichts tun zu können was das Leben bereichert ! Keine Lebensqualität ! Zum Schämen für unsere Gesellschaft , und andere ,auch die Politiker leben hier auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung ! Nun ,dann haben wir ja die Grundsicherung und somit die Rentner ihre Freude bei der Beantragung ! Es ist und bleibt ein Greul , es muß sich schnellstens etwas ändern ! Darüber sollten vorallem die Politiker 1x nachdenken , ob sie selber so leben möchten, !
Sehr geehrte Frau S.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Höhe der lohn- und beitragsbezogenen Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist grundsätzlich abhängig von der Anzahl der zurückgelegten Versicherungsjahre und von der Höhe der versicherten Entgelte. Je mehr Beitragsjahre vorliegen und je höher die versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen sind, desto höher ist die aus der jeweiligen individuellen Versicherungsbiographie berechnete Rente. Im Gegenzug führen längere Phasen ohne Beitragszahlung zur Rentenversicherung oder nur geringe Beiträge auch nur zu einer geringen Rente. Zwar weist die gesetzliche Rentenversicherung Elemente des sozialen Ausgleichs auf, doch sie kann den Verlauf oder die Konditionen eines Arbeitslebens im Nachhinein weder reparieren, noch umkehren.
Mir ist bewusst, dass viele Rentnerinnen und Rentner nur über sehr geringe Renten verfügen und auch ansonsten keine weiteren Einnahmen haben. Ein Element des sozialen Ausgleichs, das wir in der letzten Wahlperiode neu eingeführt haben, stellt die Grundrente dar. Mit ihr wird die Lebensleistung gerade von den Menschen anerkannt, die langjährig – das heißt mindestens 33 Jahre – in der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem unterdurchschnittlichen Einkommen pflichtversichert waren. Die Grundrente erhöht als Zuschlag die eigentliche Rente. Auch dieser Grundrentenzuschlag ist grundsätzlich abhängig von der Dauer und der Höhe der geleisteten Beiträge. Es handelt sich dabei also nicht um eine Mindestrente.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB