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Hubertus Heil
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Frage von Ines K. •

Ist eine Konstellation denkbar, in der Beschäftigte in einer WfbM Bürgergeld erhalten können?

Sehr geehrter Herr Heil,

Ich habe nochmal eine Nachfrage: Sie haben in einer früheren Frage geantwortet, dass Personen, die in einer WfbM beschäftigt sind, Bürgergeld erhalten können, wenn sie erwerbsfähig sind.

In welcher Konstellation genau ist das möglich?

Viele Grüße

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Bürgergeld wird grundsätzlich - bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen - für erwerbsfähige Menschen gezahlt. In einer WfbM sind Menschen mit Behinderung tätig, weil sie aktuell nicht erwerbsfähig sind, aber für eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Damit sind sie während ihrer Tätigkeit in der WfbM nicht erwerbsfähig und haben deshalb keinen Anspruch auf Bürgergeld. Eine Ausnahme davon kann es geben, wenn Werkstattbeschäftigte mit einer erwerbsfähigen Person eine Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II bilden. 

Mit freundlichen Grüßen 
Hubertus Heil, MdB

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