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Hubertus Heil
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Frage von Michael S. •

Hallo Herr Heil, bzgl. Ihrer Antwort auf die Frage von René V. (05.09.2023) "Zentrale Aussage des Berichts: Es kann davon ausgegangen werden, dass durch die Bundesmittel, die neben den von Ihnen ...

"... Es kann davon ausgegangen werden, dass durch die Bundesmittel, die neben den von Ihnen genannten Beitragsmitteln in die Rentenversicherung fließen, die versicherungsfremden Leistungen in etwa abgedeckt sein dürften. Diese Aussage hat weiterhin Bestand."

nachgefragt ...

Was heißt konkret, "Es kann davon ausgegangen werden ... " und "in etwa" ? - Decken die Bundesmittel, die der DRV zur Verfügung gestellt werden, die versicherungsfremden Leistungen ab oder nicht? - Kann ich davon ausgehen, dass keine von Arbeitnehmern/Arbeitgebern in die Rentenversicherung eingezahlten Rentenbeiträge für die Deckung versicherungsfremder Leistungen Verwendung fanden? - Wo kann ich nachlesen, wie hoch die versicherungsfremden Leistungen in den vergangenen 5 Jahren einerseits und die Höhe der zur Deckung dieser an die DRV überwiesenen Bundesmittel andererseits ausgefallen sind?

Ihnen Dan

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und vielen Dank für Ihre Nachfrage. Zunächst möchte ich noch einmal festhalten, dass die Rentenversicherung nur Leistungen erbringt, die zu ihrem gesetzlich geregelten Leistungskatalog gehören. Denn der Gesetzgeber entscheidet über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und deren Finanzierung. Es werden daher keine finanziellen Mittel der Rentenversicherung zweckentfremdet. 

Die nicht beitragsgedeckten Leistungen lassen sich nicht exakt beziffern, denn es existiert in Wissenschaft und Praxis keine eindeutige und konsensfähige Abgrenzung dieser Leistungen. Sie können jedoch mit Hilfe von Modellrechnungen mit unterschiedlichen Abgrenzungen als Orientierungsgrößen abgeschätzt werden. So hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) zuletzt für das Jahr 2020 eine aktualisierte Schätzung der Höhe der nicht durch Beiträge gedeckten Leistungen vorgenommen. Auf diese Abschätzung nehmen die von Ihnen zitierten Aussagen Bezug. Weitere Details können Sie in der öffentlich zugänglichen und oben verlinkten Aufstellung nachlesen. 

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

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