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Hubertus Heil
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Frage von Anja L. •

Erhalten Sie Herr Heil und die Abgeordneten die Energiepauschale von 300,00 Euro?

Ich bin Rentnerin und frage mich ob die Abgeordneten diese Energiepauschale erhalten. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

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Sehr geehrte Frau L.,

die Energiepreispauschale geht an einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige. Da die Abgeordnetenentschädigung zu Sonstigen Einkünften gezählt wird und diese nicht zu der begünstigten Gruppe gehören, die die Pauschale ausgezahlt bekommen, erhalten Bundestagsabgeordnete die Energiepreispauschale nicht.

Wer die Energiepreispauschale erhält, muss darauf Steuern zahlen, denn die Pauschale unterliegt der Einkommenssteuerpflicht. Das bedeutet: je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher fällt die Besteuerung der Pauschale aus. Dies sorgt für eine sozial ausgewogene Kompensation der energiepreisbedingten Mehrbelastung.

Alle Bürgerinnen und Bürger merken die steigenden Preise im Portemonnaie – sei es an der Tankstelle oder bei der Stromrechnung. Bürgerinnen und Bürger mit hohen Einkommen können diese gestiegenen Energiepreise besser abfangen, als es Menschen mit einem geringen oder mittleren Einkommen können. Daher ist es absolut richtig, dass Menschen mit einem höheren Einkommen weniger von der Energiepreispauschale ausgezahlt bekommen.

Für einkommensschwache Rentnerinnen und Rentner haben wir besondere Maßnahmen getroffen. So erhalten selbstverständlich auch Rentnerinnen und Rentner, die auf die Grundsicherung angewiesen sind, erneut einen Zuschlag, um die zusätzlichen Ausgaben aufzufangen. Die erneute Einmalzahlung von 100 Euro werden wir aufgrund der aktuellen Preissteigerungen nochmal verdoppeln. Damit werden Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme zu Juli 2022 200 Euro ausgezahlt. Darüber hinaus sind 46 Prozent der Wohngeldbezieher Rentnerinnen und Rentner. Sie profitieren von einem Heizkostenzuschuss von 270 Euro.

Natürlich profitieren Rentnerinnen und Rentner aber auch von den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen, etwa von der Abschaffung der EEG-Umlage, die den Strom verbilligen wird. Ebenso gelten für sie natürlich die Entlastungen bei der Mobilität: die dreimonatige Senkung der Energiesteuern auf Kraftstoffe und die dreimonatige ÖPNV-Flatrate.

Fest steht auch, dass die Renten ab 1. Juli 2022 kräftig steigen werden: 5,35 Prozent in Westdeutschland - die größte Erhöhung seit 40 Jahren und 6,12 Prozent in Ostdeutschland Osten - die größte Erhöhung seit 1994. So werden bereits Durchschnittsrentnerinnen und -rentner mit rund 900 Euro gesetzlicher Rente nach 6 Monaten durch die monatliche Erhöhung mehr Geld in der Tasche haben als diejenigen, die den einmaligen Bonus von 300 Euro erhalten, der zudem voll zu versteuern ist.

Ich hoffe meine Antwort konnte Ihnen weiterhelfen

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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