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Hubertus Heil
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Frage von Manfred K. •

EM Rentenverbesserungsgesetz.

Sehr geehrter Herr Heil von der SPD
Wird der Zuschlag( bei mir 7,5 %) auf die EM-Rente, erst nach der normalen Rentenerhöhung in 2024
auf diese Erhöhung dazu gerechnet oder wird es eine Gesamterhöhung geben( Zuschlag und Erhöhung in eins), wieder zum Nachteil der Bestandsrentner ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Sie haben Recht: Zum Sommer erfolgt die jährliche Rentenanpassung, von der alle gesetzlichen Rentnerinnen und Rentner profitieren – also auch diejenigen mit  Erwerbsminderungsrenten. 2022 haben wir darüber hinaus geregelt, dass Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, stärker unterstützt werden sollen. Denn: Wir als SPD stehen auch in diesen Zeiten an der Seite derjenigen, die wegen Krankheit oder aufgrund eines Unfalls nicht mehr arbeiten können.

Wer am 30. Juni 2024 also eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente. Um auch diejenigen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner zu erreichen, die sich inzwischen im Altersrentenbezug befinden, werden neben laufenden Erwerbsminderungsrenten auch laufende Altersrenten berücksichtigt, bei denen unmittelbar zuvor bereits eine Erwerbsminderungsrente mit einem Rentenbeginn in der Zeit von 2001 bis 2018 gewährt wurde. Insgesamt sollen rund 3 Millionen Renten einen Zuschlag erhalten.

Sollten Sie von dem pauschalen Zuschlag für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern im Bestand profitieren, hat das keine Auswirkung auf die normale Rentenerhöhung. Beides erfolgt unabhängig voneinander.

Mit freundlichen Grüße
Hubertus Heil, MdB

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