Frage von Paul M. • 05.02.2025
Der EuGH (C-311/21) entschied, dass Tarifparteien nicht einfach vom Equal-Pay-Grundsatz abweichen dürfen. Das BAG (5 AZR 143/19) hält Leiharbeitstarife dennoch für zulässig. Sie auch?
Wie passt das für Sie zusammen?
Ist das Thema für Sie damit abgeschlossen?
Was war für Sie das Hauptergebnis aus der Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und welche politischen Forderungen haben Sie daraus abgeleitet? (Download: https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-614-evaluation-des-arbeitnehmerueberlassungsgesetzes.html)
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD