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Hubertus Heil
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Frage von Paul M. •

Der EuGH (C-311/21) entschied, dass Tarifparteien nicht einfach vom Equal-Pay-Grundsatz abweichen dürfen. Das BAG (5 AZR 143/19) hält Leiharbeitstarife dennoch für zulässig. Sie auch?

Wie passt das für Sie zusammen?

Ist das Thema für Sie damit abgeschlossen?

Was war für Sie das Hauptergebnis aus der Evaluation des Arbeitnehmer­überlassungsgesetzes (AÜG) und welche politischen Forderungen haben Sie daraus abgeleitet? (Download: https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-614-evaluation-des-arbeitnehmerueberlassungsgesetzes.html)

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