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Hubertus Heil
SPD
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Frage von Brigitte M. •

Da geht ständig das Gerücht herum, dass die Rente während der Tätigkeit schon versteuert wurde und dann in der Rente nochmal. Also die Rente wird doppelt versteuert. Stimmt das?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Der Staat erhebt Steuern auf Einkünfte, um seine Verpflichtungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu erfüllen. Dies gilt sowohl für Erwerbstätige als auch für Rentnerinnen und Rentner, da Renten auch als Einkünfte gelten. Gesetzliche Renten wurden schon vor 2005 besteuert. Mit der sogenannten „vorgelagerten Besteuerung“ wird die Steuer von den Beiträgen erhoben beziehungsweise die Beiträge werden aus versteuertem Einkommen geleistet.

Allerdings wurde die Rentenbesteuerung ab 2005 neu geregelt, mit der Einführung des Systems der „nachgelagerten Besteuerung“. Das bedeutet: Alles, was Sie seit 2005 für die Altersvorsorge aufgewendet haben, wurde zunehmend steuerfrei. Im Gegenzug werden Ihre jetzigen Renteneinkünfte besteuert. Dieser Wechsel erfolgt Schritt für Schritt in einer langen Übergangszeit von 35 Jahren. In der Regel ist diese „nachgelagerte Besteuerung“ der Rente von Vorteil. Denn die Aufwendungen für Ihre Altersvorsorge haben seit 2005 die Steuerbelastung während Ihrer Berufsjahre verringert. Im Bezug der Altersrente sind Ihre Einnahmen üblicherweise geringer und damit auch der Steueranteil auf Ihre Rente. 

Bezüglich der Doppelbesteuerung von Renten möchte ich betonen, dass die SPD darauf achten wird, dass es weder für heutige noch für künftige Rentnergenerationen zu einer Doppelbesteuerung ihrer Renten kommt.

Der Bundesfinanzhof hat in zwei Urteilen die aktuelle Ausgestaltung der Rentenbesteuerung als verfassungskonform bestätigt. Bisher liege keine generelle „doppelte Besteuerung“ von Renten vor, künftige Rentenjahrgänge ab 2025 könnten aber davon betroffen sein. 

Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP ausdrücklich erklärt, dass sie eine doppelte Rentenbesteuerung auch in Zukunft vermeiden werden. Deshalb wurde der Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben – statt nach dem Stufenplan ab 2025 – vorgezogen und erfolgt bereits seit 1. Januar 2023. Zudem soll der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen. Eine Vollbesteuerung der Renten wird damit erst ab 2060 erreicht.

Mit freundlichen Grüßen 
Hubertus Heil, MdB

 


 

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