Bindingsteuer sorgt für Privatinsolvenz, die SPD verteidigt diese, trotzt Beschluss vom BFH. Unterstüzen Sie dieses?
Als Bundesminister für "Soziales" vermute ich, dass Sie das Interesse der gesamten Bevölkerung verteidigen.
Die Bindingsteuer, vom ehemaligen SPD-Finanzsprecher, Lothar Binding konzipiert und von Herrn Michael Schrodi verteidigt, schickt Menschen mit einem "unendlich effektiven" Steuersatz in die Privatinsolvenz. Einfache Mathe dazu finden Sie hier: https://bindingsteuer.de/math-for-children/
Der BFH sagt: Die Bindingsteuer ist nicht konform mit Art. 3 Abs. 1 GG "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Den Beschluss finden Sie hier: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410113/
Herr Schrodi sagt: "Wir warten auf das Bundesverfassungsgericht". Der letzte Mohikaner in Aktion.
Lesen Sie es hier: https://www.faz.net/aktuell/finanzen/bundesfinanzhof-termingeschaeftsteuern-verfassungswidrig-19857848.html
Verteidigen Sie auch diese "soziale" Steuer und die unendliche Besteuerung der Steuerzahler, die einige in die Privatinsolvenz zwingt?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Im Jahr 2020 wurde eine Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften und wertlosen Kapitalforderungen eingeführt. Bei Termingeschäften handelt es sich in der Regel um riskante Finanzwetten, hinter denen kein realwirtschaftlicher Absicherungszweck steht. Durch die Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften soll die Allgemeinheit vor der Mitfinanzierung von Verlusten aus spekulativen Finanztransaktionen geschützt werden.
Verluste aus Termingeschäften können ab 2021 nur mit Gewinnen aus Termingeschäften ausgeglichen werden. Die Verlustverrechnung ist auf 20.000 Euro beschränkt. Nicht verrechenbare Verluste können auf Folgejahre vorgetragen und jeweils in Höhe von 20.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden.
Der Bundesfinanzhof hat nun nach summarischer Prüfung geurteilt, dass die Beschränkung der Verlustverrechnung nicht mit dem Grundgesetz vereinbart ist. Die Entscheidung erging in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. Die endgültige Entscheidung des Gerichts steht noch aus. Ob die Beschränkung der Verlustverrechnung gegen das Grundgesetz verstößt, kann letztlich nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Aus meiner Sicht sollte diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor einer Änderung der Regelung zur Verlustverrechnung abgewartet werden.
Ein Warten auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist auch für die betroffenen Steuerpflichtigen hinnehmbar, da die Finanzverwaltungen der Länder alle Verfahren zur Verlustverrechnung bei Termingeschäften ruhend gestellt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB