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Hubertus Heil
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Frage von Regina M. •

Assange veröffentlichte Dokumente, die Kriegsverbrechen aufdecken. Er ist unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert. Setzen Sie sich für seine Freilassung und damit für die Pressefreiheit ein?

Sehr geehrte Herr Heil,
die Veröffentlichung solcher Dokumente ist Bestandteil des investigativen Journalismus und durch das Recht auf Pressefreiheit gedeckt. Der Journalist Julien Assange befindet sich jedoch seit 2019 im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London in Isolationshaft. Die UN definiert Isolationshaft über 15 Tage als Folter.
Dieses Vorgehen verletzt nicht nur grundlegendste Rechte eines Einzelnen, es dürfte auch andere Journalisten davon abhalten, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen. Rechtsstaatlichkeit & Pressefreiheit – Errungenschaften, auf die wir Europäer zu Recht stolz sind. Im Fall Assange werden sie auf verstörende Weise mit Füßen getreten.
Die Entscheidungsträger sitzen in GB bzw. in den USA. Dieser Angriff auf die Pressefreiheit auf europäischem Boden ist jedoch Grund genug, auf allen politischen Ebenen den größtmöglichen Druck auf diese auszuüben. Wir bitten Sie herzlich um Ihren tatkräftigen Beitrag.

Mit freundlichen Grüßen
FreeAssange Ulm

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir sind uns einig, dass eine freie Presse zentrales Wesenselement eines freiheitlichen Staates darstellt und für die moderne Demokratie unentbehrlich ist. Diese umfängliche Pressefreiheit tritt nur in Ausnahmen hinter Staatsschutzbedürfnisse zurück. Grenzen setzen hier zum Beispiel die Strafvorschriften zum Landesverrat und zur Gefährdung der äußeren Sicherheit in den §§ 93 ff. des Strafgesetzbuchs. Diesen Geheimhaltungsbelangen muss die Pressefreiheit aber auch nur dort weichen, wo durch die Bekanntgabe der äußeren Sicherheit des Staats ein schwerer Nachteil droht.

Die deutsche Bundesregierung verfolgt den Auslieferungsprozess gegen Julian Assange sowie die öffentliche Diskussion über den Fall aufmerksam und kontinuierlich. Wie Sie allerdings richtig schreiben, liegt die Zuständigkeit für das Verfahren bei der britischen Justiz, deren Unabhängigkeit wir achten. Wir haben keinen Zweifel daran, dass die britische Justiz rechtsstaatliche Prinzipien anwendet und die Menschenrechte achtet. Darüber hinaus kann sich die Bundesregierung nicht zu laufenden Verfahren sowie den Inhalten vertraulicher Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Regierungen äußern.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

 

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