Frage an Hubertus Heil von Tim S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Wird die Regierung auch noch an Menschen denken, die als Hochrisikopatienten gelten und in öffentlichen Berufen (altenheime,Krankenhäuser usw.) tätig sind ?
Derzeit müssen sich viele Krank melden, teilweise werden diese in die Arbeitswelt gedrängt oder es wird die Rente empfohlen. Und seien wir doch mal ehrlich, viele noch beschäftigte würden mit der Rente in Altersarmut enden.
Gerade dieses Jahr hat sich heraus gespiegelt, wie wichtig die Pflege ist.
Klar wäre ein höherer Lohn gut, aber ich sehe auch die Dringlichkeit einer Pension für Pflegeberufe, die man bekommt sobald man 18 Jahre in diesem Beruf tätig ist.
Das wäre eine Möglichkeit auch das nachwuchsproblem einzudämmen.
Ich bin mir auch sicher dass die SPD, trotz der CDU, das hinkriegt. Denn sie könnten öffentlich drohen die Koalition zu kündigen.
Und selbst wenn die CDU sich darauf nicht einlässt und sie die Koalition kündigen würden, würde die SPD wieder besseres ansehen genießen.
Denn viele sehen derzeit praktisch
keinen Unterschied zur CDU.
Sehr geehrter Herr Staacke,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Arbeitgeber, egal ob öffentlich oder nicht, hat gegenüber seinen Beschäftigten eine arbeitsvertragliche Schutz- und Fürsorgepflicht. Deshalb muss er dafür sorgen, dass Erkrankungsrisiken und Gesundheitsgefahren im Betrieb so gering wie möglich bleiben. Die Grundpflichten des Arbeitgebers ergeben sich aus §3 ArbSchG. Je nach Art des Betriebes – etwa in einem Betrieb mit viel Kundenkontakt – kann aus der Schutzpflicht zu einer konkreten Verpflichtung, zum Beispiel Desinfektionsmittel zur Verfügung zu stellen, folgen. Jedes Unternehmen muss auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung ein Hygienekonzept umsetzen. Seit August 2020 gibt es dazu verbindliche Corona-Arbeitsschutzregeln, mehr dazu können Sie hier nachlesen: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/Coronavirus_node.html
Ein allgemeines Recht von Beschäftigten, bei Ausbruch einer Erkrankungswelle wie COVID-19 der Arbeit fernzubleiben, gibt es nicht. Nach § 275 Abs. 3 BGB ist dies nur möglich, wenn die Erbringung der Arbeitsleistung unzumutbar ist. Eine Unzumutbarkeit ist beispielsweise gegeben, wenn die Arbeit für den Betroffenen eine erhebliche objektive Gefahr oder zumindest einen ernsthaften objektiv begründeten Verdacht der Gefährdung für Leib oder Gesundheit darstellt. Ob und wann dies der Fall ist, muss im Einzelfall geklärt werden.
Sie sprechen auch die Pflege konkret an. Die Corona-Pandemie hat die Missstände in der Pflegebranche schonungslos aufgedeckt und ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Ich dränge schon lange auf einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Pflegebranche. Dafür muss jedoch im ersten Schritt ein Tarifvertrag durch die Tarifpartner vereinbart werden. Da haben wir in den letzten Monaten gute Fortschritte erreicht. Wichtig ist allerdings, dass neben mehr Geld und besseren Arbeitsbedingungen in der Pflege auch die Wertschätzung für die wichtige Arbeit innerhalb der Gesellschaft steigt.
Ich kann ihre Ungeduld verstehen, da ich mir selbst mehr Geschwindigkeit bei diesem Thema wünsche. Vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre Anregungen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil