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Hubertus Heil
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Frage von Robert S. •

Frage an Hubertus Heil von Robert S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Thema Straßenausbaubeiträge
Guten Tag Herr Heil,
wie kann es sein, dass einige Länder und viele Kommunen keine Straßenausbaubeiträge von Hauseigentümern erheben, sondern diese über beispielsweise die Grundsteuer B, über Fördergelder und öffentliche Mittel finanzieren, während andere Bundesländer (wie z.B. Niedersachsen) den Kommunen nach wie vor das Recht einräumen, Satzungen zu Straßenausbaubeiträgen zu erlassen?
Es ist nicht einsehbar, dass lediglich die Hauseigentümer zahlen sollen, und die Mieter, die ja zweifellos genauso Straßen, Geh- und Radwege nutzen, sich nicht beteiligen müssen. Bitte machen Sie sich dafür stark, dass generell in allen Bundesländern keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Das dient auch der Erfüllung des Gleichheitsgrundsatzes.
Vielen Dank, freundliche Grüße von
Robert Schulte

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schulte,

vielen Dank für Ihre Frage zu, Straßenausbaubeitrag, die ich gerne beantworte.

Der Straßen(aus)baubeitrag ist eine Kommunalabgabe, die für bestimmte Maßnahmen des Straßenbaus sowie der Straßenentwässerung erhoben wird. Der Straßenbaubeitrag hat seine rechtliche Grundlage allein in den Kommunalabgabengesetzen der Bundesländer, deshalb kann auf der Bundesebene durch den Deutschen Bundestag keine Änderung vorgenommen werden.

In Niedersachsen wurde das entsprechende Gesetz im vergangenen Jahr durch die rot-schwarze Landesregierung angepasst. Das Gesetz bewegt sich im Spannungsfeld zwischen den Wünschen potentiell betroffener Bürgerinnen und Bürger nach spürbarer Entlastung einerseits und dem Recht der Kommunen, sich die für die zur Aufgabenerledigung notwendigen Mittel erschließen zu können, andererseits. An der grundsätzlichen Regelung, dass die Kommunen nach eigenem Ermessen entscheiden können, ob sie die Mittel für Investitionen in die verkehrliche Infrastruktur durch einmalige oder wiederkehrende Beiträge oder allgemeine Deckungsmittel aufbringen, wurde festgehalten. Das Gesetz sieht jedoch auch eine Reihe von flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten für die Kommunen unter Wahrung ihrer Selbstverwaltungsgarantie vor, die geeignet sind, den Bürgern die finanzielle Last aufgrund des Straßenausbaus zu erleichtern.

Sicher ist es den betroffenen Anliegerinnen und Anliegern im konkreten Fall schwer zu vermitteln, wenn sie an den Kosten für den Ausbau der Straße im Rahmen einer Straßenausbaubeitragssatzung beteiligt werden. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass die Kosten für den Bau von Straßen in jedem Fall von den Steuerzahlerinnen und -zahlern getragen werden müssen. Bei alternativen Modellen zur Finanzierung, etwa durch eine Erhöhung der Grundsteuer, sind alle Bürgerinnen und Bürger betroffen – auch diejenigen, die keine Wertsteigerung durch den Bau einer Straße erhalten. Insofern kann eine Straßenausbaubeitragssatzung eine adäquate Möglichkeit zur Finanzierung des Straßenbaus darstellen, wenn sich die Kommune für diesem Weg der Finanzierung entscheidet. Dabei muss allerdings auf die soziale Komponente bei der Umsetzung geachtet werden.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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