Frage an Hubertus Heil von Alfred D.
Thema Grundrente: Gelten Ihre Vorschläge auch für die Landwirtschaftliche Altersrente?
Sehr geehrter Herr Dagenbach, vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich der Berücksichtigung der Landwirtschaftlichen Altersrente bei der Grundrente.
Das Kabinett hat die Grundrente am 19. Februar 2020 auf den Weg gebracht. Ich freue mich, dass wir uns nach langen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner CDU/CSU auf einen Vorschlag einigen konnten und rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner künftig von der Grundrente profitieren werden. Die Alterssicherung der Landwirte stellt ein eigenständiges Alterssicherungssystem mit einem anderen Sicherungsziel dar. Sie gewährleistet aufgrund ihrer Konzeption nur eine Teilsicherung für das Alter der selbstständigen Landwirte, die bereits zum weit überwiegenden Teil aus Steuermitteln und nur zu einem kleinen Teil aus Beiträgen finanziert wird. Die zur Alterssicherung der Landwirte gezahlten Beiträge sind ihrer Art nach nicht mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar. Insbesondere werden Einheitsbeiträge erhoben, sodass es nicht − wie in der gesetzlichen Rentenversicherung − zu einer (ggf. langjährigen) nur unterdurchschnittlichen Beitragsleistung kommen kann.
Mit der für die gesetzliche Rentenversicherung vorgesehenen Grundrente sollen aber gerade geringe Renten erhöht werden, die die Folge ggf. langjährig unterdurchschnittlicher Beitragsleistung sind. Insgesamt weicht die Alterssicherung der Landwirte hinsichtlich des versicherten Personenkreises, des Verfahrens, der Beitragsbemessung und der Leistungen wesentlich von der gesetzlichen Rentenversicherung ab. Daher werden die Regelungen zur Grundrente nicht auf die Alterssicherung der Landwirte übertragen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil