Frage an Hubertus Heil von Helmut S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Warum Herr Minister stellen sie sich gegen eine Überprüfung der Bedürftigkeit ?
Es handelt sich doch um eine staatliche Subvention und damit sollte möglich sparsam umgegangen werden. Es kann doch nicht angehen dass wie beim Kindergeld auf der einen Seite dieses für die Erhaltung des nackten Lebens notwendig ist, auf der anderen Seite das Taschengeld der Millionärskinder staatlich subventioniert wird. Werden sie doch wieder die Partei der Arbeitnehmer.
mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Stendebach,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Bedürftigkeitsprüfung der Grundrente.
Wir haben das Gesetzespaket zu dieser Thematik am 19. Februar 2020 im Kabinett beschlossen. Die Grundrente sorgt dafür, dass nach einem Leben voller Arbeit die Rente in der Regel oberhalb der Grundsicherung liegt. Rund 1,3 Millionen Menschen werden von der Grundrente profitieren. Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll über eine Rente verfügen, die das Auskommen im Alter sichert. Nach Jahrzehnten der Arbeit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen soll jeder am Ende besser dastehen, als hätte er keine oder nur kurzzeitig Beiträge geleistet.
Die Grundrente gibt es nicht bedingungslos, doch sie wird ohne Bedürftigkeitsprüfung ermittelt. Ich freue mich über diesen Erfolg, denn so wird die Grundrente bürgerfreundlich und unbürokratisch sein.
Mit einer Bedürftigkeitsprüfung müssten Rentnerinnen und Rentner ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen wie bei der Grundsicherung – also zum Beispiel die 5.000 Euro auf dem Sparbuch, den Wert des Autos, Mietverträge, Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung oder Bestattungsvorsorge.
Für viele Rentnerinnen und Rentner ist die gesetzliche Rente das einzige Alterseinkommen. Das gilt vor allem im Osten Deutschlands. Allerdings gibt es auch gut gestellte Rentnerinnen und Rentner, die daneben zum Beispiel eine Pension, Erträge betrieblicher oder privater Vorsorge, Mieteinnahmen oder sonstige Absicherungen haben. Die Grundrente soll so zielgenau wie möglich ausgestaltet werden. Deshalb wird Einkommen oberhalb eines sich jährlich anpassenden Einkommensfreibetrags auf die Grundrente angerechnet. Der Einkommensfreibetrag sichert, dass Einkommen bis zu 1250 Euro bei Alleinstehenden, 1950 Euro bei Paaren nicht auf die Grundrente angerechnet werden.
Liegt das Einkommen über dem Einkommensfreibetrag, wird der darüber liegende Betrag zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Ein Einkommen von 1600 Euro (Alleinstehende)/2300 Euro (Paare) übersteigende Betrag wird vollständig auf die Grundrente angerechnet.
Zusammengefasst bedeutet das: Grundrente gibt es ohne Bedürftigkeitsprüfung, aber durch den Freibetrag nicht bedingungslos. Der Anspruch auf Grundrente wird durch Arbeit und Leistung erworben, nicht durch Bedürftigkeit. Es sollen diejenigen profitieren, die jahrzehntelang viel geleistet haben, aber beispielsweise durch geringe Löhne oder die Kindererziehung nur wenig in die Rentenkasse einzahlen konnten. Damit ergibt sich oftmals nur eine sehr geringe Rente, die die geleistete Arbeit nicht ausreichend anerkennt. Doch bei der Grundrente geht es genau um das: Anerkennung und Wertschätzung lang erbrachter Leistung. Die Grundrente ist keine Sozialhilfeleistung sondern wird durch eigene Arbeitsleistung erworben. Wer die nötigen Zeiten erworben und die Voraussetzungen für einen Grundrentenanspruch erfüllt, bekommt sie – genauso wie die Rente – von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt. Dafür sollen die Bürgerinnen und Bürger, die das Rückgrat unserer Gesellschaft sind, nicht aufwändig unter hohem bürokratischem Aufwand ihre Einkommens- und Vermögenverhältnisse offen legen müssen.
Herr Stendebach, ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil