Frage an Hubertus Heil von Christoph S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Heil,
zuerst möchte ich hier im Umfeld von kritischen Fragen auch mal ein Lob aussprechen. In den Bereichen Pflege und Soziales tut sich einiges und wichtige Schritte wurden bereits gemacht.
Meine Frage bezieht sich auf folgenden Beschluss des Koalitionsvertrages:
"Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden. "
Laut Verweisen anderer Politiker muss ein entsprechender Gesetztesentwurf über Sie erfolgen. Könnten Sie Auskunft geben, wie hier der Stand der Bearbeitung ist?
Weiterhin stellt sich die Frage, ob eine Gesetzesänderung auch für bereits laufende Fälle von Elterunterhalt wirksam wäre oder nur für zukünftige neue.
Vielen Dank und freundliche Grüße
C. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Nachfragen zum Elternunterhalt. Und vielen Dank für Ihre unterstützenden Worte.
Mir ist die Umsetzung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zum Elternunterhalt ein großes Anliegen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat bereits den Entwurf eines „Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe“ (Angehörigen-Entlastungsgesetz) erarbeitet.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Ab diesem Zeitpunkt gilt das Gesetz auch für laufende Fälle. Eine rückwirkende Anwendung der Regelungen erfolgt jedoch nicht.
Nach erfolgter Abstimmung wird der Gesetzentwurf auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht und kann unter ww.bmas.de/DE/Service/Gesetze/gesetze.html abgerufen werden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie für die Zukunft weiterhin alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil