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Hubertus Heil
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Frage von Heribert K. •

Frage an Hubertus Heil von Heribert K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Minister Heil,

ein Arbeitnehmer, der im Bereich des Mindestlohns beschäftigt wird, erzielt ein monatliches Bruttoeinkommen von ca. 1.600 Euro bei 40 Stunden Beschäftigung/Woche. Dieser Arbeitnehmer erzielt knapp 0,5 Rentenpunkte bei der DRV, was ihm im Rentenalter bei 35 Beitragsjahren eine Rente von unter 600 Euro beschert. Dieser Arbeitnehmer ist nach derzeitigem Stand von Sozialtransfers abhängig. Trotzdem "erdreistet" sich der Fiskus, diesem Arbeitnehmer während seiner aktiven Beschäftigungszeit ca. 100 Euro Lohnsteuer monatlich abzuflöhen - wohl wissend, dass dieser Arbeitnehmer später in Altersarmut gerät und sein sozialrechtliches Existenzminimum nicht gesichert ist. Das "sozialrechtliche" künftige Existenzminimum wird damit besteuert. Sehen Sie diese Handhabe im Einklang mit der Existenzminimumrechtsprechung des BVerfG aus dem Jahre 1991? Verstößt der Einkommensteuertarif in derzeitiger Form nicht gegen das Sozialstaatsprinzip und Art 1 GG? Wäre es nicht viel charmanter, wenn der Fiskus den Verdienst bis 1.600 Euro ausschließlich zugunsten der Sozialverischerung zu verbeitragt und die o.g. 100 Euro Lohnsteuer der DRV zuzuführt? Grundrente für alle - auch für Beamte und Freiberufler? Haushaltstechnisch wäre das "Linke Tasche" -"Rechte Tasche", da ja die Überschüsse der SV dem Haushaltsüberschuss zugerechnet werden. Und Bezirke und Kommunen müssten auch nicht meckern - sie würden von Sozialtransfers und Bürokratie entlastet, auch wenn ihr Steueraufkommen dadurch sinkt. Und - halten Sie es nicht für ungerecht, dass in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer mit geringem Bruttoverdienst von etwa 2.800 Euro die gleiche Rente erhalten, wie die "Respektrentenempfänger", obwohl sie teilweise ein vielfaches in die Rente einbezahlt haben?

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Grundrente.

Das Kabinett hat am 19. Februar 2020 die Grundrente beschlossen. Ich freue mich über diesen Erfolg, denn dem sind lange Verhandlungen mit dem Koalitionspartner CDU/CSU vorausgegangen. Dass die Grundrente nun auf den Weg gebracht wurde, ist ein wichtiger sozialpolitischer Schritt im Kampf gegen die Altersarmut. Mit der Grundrente sorgen wir dafür, dass die Menschen sich auf das Kernversprechen des Sozialstaats verlassen können: Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, wird im Alter künftig besser dastehen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Die Grundrente kommt 1,3 Millionen Menschen zugute. Arbeit muss sich lohnen - auch in der Rente.

Die Grundrente beinhaltet zwar keine Bedürftigkeitsprüfung, ist aber auch nicht bedingungslos. Grundrente bedeutet nicht Bedürftigkeit, sondern die Anerkennung von langer und harter Arbeitsleistung, von Pflege und Kindererziehung. Viele Bürgerinnen und Bürger in diesem Land arbeiten ein Leben lang, allerdings zu geringen Löhnen oder aber in Teilzeit, mit Unterbrechung aufgrund von Familie und Pflege. Dadurch liegen die Renten oft auf einem sehr geringen Niveau. Dagegen gehen wir mit der Grundrente nun vor.

Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeit vorweisen kann, hat einen Anspruch auf die Grundrente. Grundlage für die Berechnung des Zuschlags sind die Entgeltpunkte, die aufgrund der Beiträge während des gesamten Versicherungslebens aus den „Grundrentenbewertungszeiten“ erworben wurden.

Für viele Rentnerinnen und Rentner ist die gesetzliche Rente das einzige Alterseinkommen. Allerdings gibt es auch gut gestellte Rentnerinnen und Rentner, die daneben zum Beispiel eine Pension, Erträge betrieblicher oder privater Vorsorge, Mieteinnahmen oder sonstige Absicherungen haben. Die Grundrente soll so zielgenau wie möglich ausgestaltet werden. Deshalb wird Einkommen oberhalb eines Einkommensfreibetrags auf die Grundrente angerechnet. Der Einkommensfreibetrag sichert, dass Einkommen bis zu 1250 Euro bei Alleinstehenden und 1950 Euro bei Paaren nicht auf die Grundrente angerechnet werden. Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Der Einkommensfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, zu dem der steuerfrei gestellte Anteil der Rente, der Versorgungsfreibetrag und Kapitalerträge hinzugerechnet werden. Liegt das Einkommen über dem Einkommensfreibetrag von 1250 Euro (Alleinstehende) bzw. 1950 Euro (Paare), wird der darüber liegende Betrag zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Der ein Einkommen von 1600 Euro (Alleinstehende) und 2300 Euro (Paare) übersteigende Betrag wird vollständig auf die Grundrente angerechnet.

Die gesetzliche Rente ist die tragende Säule der Alterssicherung in Deutschland. Das Vertrauen in die Rente ist wesentlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Jede und jeder Zweite in Deutschland macht sich Sorgen um seine Absicherung im Rentenalter. Die Grundlage für eine gute Rente legen anständige Löhne, deshalb setzen wir uns auch weiterhin für ordentliche Löhne ein, für einen höheren Mindestlohn, für eine starke Tarifbindung und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Es ist aber auch Aufgabe der Solidargemeinschaft sicherzustellen, dass Arbeit sich lohnt und Menschen nach einem langen Arbeitsleben ein Auskommen haben, welches ihre Leistung anerkennt.

Herr Karsch, ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen und Ihnen das Konzept der Grundrente näher bringen.

Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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