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Hubertus Heil
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Frage von Franka H. •

Frage an Hubertus Heil von Franka H. bezüglich Frauen

Sehr geehrter Herr Heil

Zu ihrem Vorschlag der Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung wo ist hier gerecht wenn eine Frau nach 45 eingezahlten Rentenhahre in Teilzeit mit 2 Kindern nur ca.150 € mehr an Rente erhält als Frauen denen die Erziehungszeiten angerechnet werden und 16 Jahre bei den Kindern zu Hause waren während berufstätige Frauen sich un die Betreuung der Kunder während deg Arbeitszeit kümmern mussten und ständig unter Zeitdruck waren die Kinder rechtzeitig abholen zu können. Kinder Jahrgang 1983, 1987 gab keine flexible Öffnungszeiten und nun sollen die Frauen die Arbeit und Kinder zusammen gemeistert haben benachteiligt werden? Da werden wur doch von denen ausgelacht die zuhause schön komfortabel waren, haha! Hier muss dann wirklich auf 35 Einzahljahren bestanden werden und nicht Erreichbarkeit durch Kindererziehung, 3 Kinder 30 Jahre angerechnet oder?
Hier kann man die SPD sicherlich nicht nehr wählen!!!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Haus,
vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich der Bedürftigkeitsprüfung bei der Grundrente.
Wie Sie sicherlich aus den Medien mitbekommen haben, wurde die Grundrente am 19. Februar 2020 im Kabinett ohne entsprechende Bedürftigkeitsprüfung beschlossen. Ich möchte diese Antwort nutzen, um Ihnen zu zeigen, warum ich dies als wichtigen Erfolg betrachte.
Bei der Grundrente geht es um Anerkennung und Wertschätzung für die erbrachte Leistung eines langen Arbeitslebens. Die Grundrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung und die kennt keine Bedürftigkeitsprüfung, anders als beispielsweise die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Wer sich die Grundrente erarbeitet hat, soll sie auch bekommen.
Wir verhindern so, dass Menschen, die die Grundrente beziehen, ihre gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnisse und die ihres Lebenspartners oder ihrer Lebenspartnerin bürokratisch aufwändig offenlegen müssen. Es gibt zudem eine gewisse Anzahl von Menschen, die trotz möglichen Anspruchs aus den verschiedensten Gründen keine Fürsorgeleistungen des Staates beantragen.
Insgesamt geht es also darum, dass diese Menschen ihre Ansprüche durch Arbeit und Leistung erworben haben, nicht, weil sie bedürftig sind. Zudem würde die Einführung einer Bedürftigkeitsprüfung in der Rentenversicherung, die dieses System bisher nicht kennt, erhebliche zusätzliche Bürokratie bedeuten.
Kindererziehung ist ebenso eine Leistung wie die Pflege Angehöriger, die durch die Grundrente Anerkennung erhält. Die Grundrente soll diejenigen besserstellen, die mindestens 33 Jahre gearbeitet und Beiträge geleistet haben. Es steht also die Leistung im Mittelpunkt, sie verdient Anerkennung und das gilt dann auch für alle, die mindestens 33 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben. Entscheidend ist, wie viel Beiträge gezahlt wurden − egal, ob in Vollzeit oder Teilzeit. Wer arbeitet, hat für die eigene Leistung Anerkennung verdient. Es gibt Mindestanforderungen, was Zeiten und die Höhe des Verdienstes angeht, damit nicht Minijobber und Vollzeit-Beschäftigte am Ende die gleiche Rente haben – das wäre ungerecht.
Aber es ist so, dass in der Vergangenheit insbesondere Frauen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt waren, vor allem dann, wenn sie Kindererziehungspflichten übernommen haben. So stehen sie oft rentenrechtlich schlechter da, als es bei einer tatsächlichen Gleichbehandlung der Fall wäre. Das darf nicht dazu führen, dass wir ihnen die Anerkennung für das Geleistete heute verweigern.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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