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Hubertus Heil
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Frage von Andreas H. •

Frage an Hubertus Heil von Andreas H. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Herr Heil,

die SPD plant zur Zeit die dritte Rentenreform seit 2014. Die SPD will einen neuen Sozialstaat schaffen, liesst man. Doch bei allen Plänen wurde bisher eine Gruppe vergessen. Die Erwerbsgeminderten, deren Erwerbsminderungsrente und vor allem auch Altersrente unverschuldet und unerwartet durch Krankheit sehr gering ausfällt, weil die Zurechnungszeit nur bis zum 60sten Lebensjahr gilt. Wenn man z.B. 2012 erwerbsgemindert wurde und nur 30 Jahre gearbeitet hat, wird man bei keiner der bisherigen Rentenreformen berücksichtigt. Nun wurde mir hier schon mehrfach von SPD Abgeordneten erklärt, dass bereits Erwerbsgeminderte von Verbesserungen der Rente ausgeschlossen sind, weil die Neuberechnung der Rente der Erwerbsgeminderten zu kompliziert sei. Doch wenn man erlebt, wie rund herum soziale Leistungen verbessert werden und man selber dabei immer ausgenommen wird, fühlt sich das schon ziemlich bedrückend an. Deshalb würde mich interessieren, wie bei den neuen Plänen für einen neuen Sozialstaat und den Plänen zur Rente in Zukunft die bereits Erwerbsgeminderten berücksichtigt werden ? Wird in Zukunft die Zurechnungszeit auch für Bestandsrentner erhöht ?

Gruß
Andreas Häußler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen ein wichtiges Thema an, auf das ich gerne eingehen möchte.

Sie fragen, warum Bestandsrenterinnen und –rentner nicht in der Neuregelung zum 1. Januar 2019 berücksichtigt wurden. Dies entspricht dem Gedanken, dass Rechtsänderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nur für die Zukunft erfolgen, so wie auch Leistungsverschlechterungen nicht auf bereits laufende Renten übertragen werden.
Ich kann Ihren Unmut darüber gut nachvollziehen. Allerdings wären weitere Mittel in Höhe von mehreren Milliarden Euro notwendig, wenn für den Bestand der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner eine Lösung hinsichtlich der Verlängerung der Zurechnungszeit erzielt werden soll. Bereits zur Finanzierung dieses Gesetzes sind erhebliche finanzielle Mittel erforderlich, deren Bereitstellung erst nach langwierigen politischen Verhandlungen erreicht werden konnte.

Es darf aber bei aller Kritik nicht übersehen werden, dass vom RV-Leistungsverbesserungs- und
Stabilisierungsgesetz auch Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner profitieren werden, die bereits eine Rente beziehen. Denn mit dem Gesetz wurde eine Haltelinie eingeführt, die sicherstellt, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 mindestens 48 Prozent beträgt. Hiervon werden alle Rentnerinnen und Rentner profitieren.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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