Frage an Hubertus Heil von Alina H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Heil,
es geht um das Thema Elternunterhalt. Ich bin eine junge verheiratete Frau. Ich bin Apothekerin, angestellt. Ich habe während meiner Ausbildung zur PTA und anschließend im Studium immer gearbeitet.Mein Vater lebt seit 20 Jahren nicht mehr. Meine Mutter arbeitete Im Karstadt Lager als Arbeiterin. Anschließend Frührente und mit 69 Jahren Alzheimer. Seit 3 Jahren im Heim. Familie habe ich hier keine. Die Heimkosten heute: um Ca. 900 Euro pro Monat!!! erhöht. 4000 Euro pro Monat. Rente reicht nicht.. Ich muss über 800 Euro dazu bezahlen. Soviel Geld, als würde ich mi nebenbei zum Spaß eine Wohnung mieten. Mein Mann gleicht mir das Geld nicht aus. Im Gegenteil, wir streiten uns ständig. Wir können nichts mehr planen.. Nicht mal Urlaub. Es vom SHT kaum was anerkannt. Ich finde es unerträglich wie man von denen behandelt wird. Nicht ich für mich beziehe die Sozialhilfe! Darüber kann ich noch so viel mehr erzählen, wie ungerecht das System ist. Aber ich möchte nur wissen, wann das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben umgesetzt wird? Kinder sollen erst ab einem Einkommen ab 100000 Euro zum Elternunterhalt herangezogen werden? Die Situation ist einfach nur noch unerträglich. Die Heimkosten steigen und steigen und es gibt keine Anpassung, nichts!
Ich hoffe für alle Betroffenen, dass sich bald was ändert.
Mit freundlichen Grüßen
A.H.
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Nachfragen zum Elternunterhalt. Und vielen Dank, dass Sie Ihre persönliche Geschichte mit mir teilen.
Mir ist die Umsetzung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zum Elternunterhalt ein großes Anliegen.
Vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Betroffenheit kann ich Ihr Anliegen sehr gut nachvollziehen.
Um die von Ihnen angesprochene Problematik anzugehen, haben die Regierungsparteien grundsätzliche Verbesserungen dazu im Koalitionsvertrag vereinbart. Hierzu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bereits den Entwurf eines „Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe“ (Angehörigen-Entlastungsgesetz) erarbeitet. Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
Nach erfolgter Abstimmung wird der Gesetzentwurf auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht und kann unter www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/gesetze.html abgerufen werden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie für die Zukunft weiterhin alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil