Frage an Hubertus Heil von Anita W. bezüglich Soziale Sicherung
Warum wurden bei den Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner die Bestandsrentner bereits zum 2. Mal ausgeschlossen ? Nicht finanzierbar ? Bei der Einführung der Grundrente sollen Bestandsrentner eingeschlossen wegen der Gerechtigkeit ? Sollte es nicht für Bestands-Erwerbsminderungsrentner auch eine Gerechtigkeit geben ? Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen ein wichtiges Thema an, auf das ich gerne eingehen möchte.
Sie fragen, warum Bestandsrenterinnen und –rentner nicht in der Neuregelung zum 1. Januar 2019 berücksichtigt wurden. Dies entspricht dem Gedanken, dass Rechtsänderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nur für die Zukunft erfolgen, so wie auch Leistungsverschlechterungen nicht auf bereits laufende Renten übertragen werden.
Ich kann Ihren Unmut darüber gut nachvollziehen. Allerdings wären weitere Mittel in Höhe von mehreren Milliarden Euro notwendig, wenn für den Bestand der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner eine Lösung hinsichtlich der Verlängerung der Zurechnungszeit erzielt werden soll. Bereits zur Finanzierung dieses Gesetzes sind erhebliche finanzielle Mittel erforderlich, deren Bereitstellung erst nach langwierigen politischen Verhandlungen erreicht werden konnte.
Es darf aber bei aller Kritik nicht übersehen werden, dass vom RV-Leistungsverbesserungs- und
Stabilisierungsgesetz auch Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner profitieren werden, die bereits eine Rente beziehen. Denn mit dem Gesetz wurde eine Haltelinie eingeführt, die sicherstellt, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 mindestens 48 Prozent beträgt. Hiervon werden alle Rentnerinnen und Rentner profitieren.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil