Frage an Hubertus Heil von Ingo und Petra F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Bundesminister Heil,
Als Alg 2 Bezieher sind wir verpflichtet dem Jobcenter Bremen, Auskunft über unsere Heiz und Betriebskostenrechnung in Kenntnis zusetzen
.
Für das vergangene Jahr wurde uns eine Gutschrift von 0,56 € zugesprochen.
Der Verwaltungsaufwand für diese Forderung dürfte bedeutend höher sein als die Forderung selbst.
Frage;
Wann setzt sich die SPD endlich für die Beendigung dieser unsäglichen Schikanen ein.
In einer Kabinettssitzung kann unser Beispiel gerne als Vorlage genannt werden.
Um Antwort bitten wir.
Hochachtungvoll
I. u. P. F.
Sehr geehrte Frau Petra F.,
sehr geehrter Herr Ingo F.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Vertrauen mir von Ihrem persönlichen Fall zu berichten.
Gerne möchte ich dazu Stellung nehmen:
Das Jobcenter erbringt monatlich auch die Beträge, die Sie für Heiz-und Betriebskosten zahlen müssen. Da Sie diese Beträge zunächst nur als Pauschale zahlen, erhalten Sie von Ihrem Versorgungsunternehmen eine Endabrechnung. Auf dieser Grundlage erfolgen dann Nachzahlungen oder Rückforderungen der Jobcenter. Dieses Vorgehen gewährleistet eine faire Berücksichtigung der tatsächlichen entstandenen Kosten. Dass es hierbei in Einzelfällen dazu kommt, dass nur über Kleinstbeträge zu entscheiden ist, mag im Einzelfall unverständlich sein, ist aber im Interesse der Gerechtigkeit hinzunehmen.
In diesem beschriebenen Rechtsrahmen bewegen wir uns also. Mir ist bewusst, dass diese Informationen kurzfristig nicht Ihren Konflikt lösen werden, aber ich möchte Ihnen versichern, dass ich Ihren Fall nicht vergessen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil