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Hubertus Heil
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Frage von Edgard L. F. •

Frage an Hubertus Heil von Edgard L. F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Soweit ich mich entsinne, gilt das Leben als höchstes Gut nach Art.1GG; die Todesstrafe ist abgeschafft - und das wird auch mediengerecht zur Hinrichtung Husseins betont.
Ich kann mich noch gut an die Diskussion zum "Finalen Rettungsschuß" erinnern - damals ging es darum, ob es ethisch vertretbar ist, einen Menschen - und sei es auch ein Verbrecher - von Staats wegen zu töten, um das Leben einer Geisel zu retten.
Heute fordern Politiker - Schäuble ist nur die Spitze des Eisbergs - den Täter quasi durch die Geisel hindurch zu erschießen - und keine der gesellschaftlich relevanten Gruppen - Kirchen, Verbände, Menschenrechtsorganisationen, Intellektuelle - scheint das sonderlich anzugehen- wo bleibt die Ethik-Diskussion in diesem Falle?
Immerhin: hiermit würde sich unser Staat, würden wir uns auf dieselbe Stufe stellen wie diejenigen, die den koreanischen Jumbo als angebliches Spionageflugzeug abgeschossen haben, würde sich auf dieselbe Stufe stellen wie eine vom Militär gestützte Diktatur.
Wollen wir so vor der Welt stehen? Und - wer würde letztlich sich vor dem internationalen Gerichtshof zu verantworten haben? Der Pilot und die vorgesetzten Offiziere - ein Herr Dr. Schäuble ganz sicher nicht.
Es wäre genau die Chance, den größtmöglichen Schaden anzurichten: jemand entführt ein Großraumflugzeug mit möglichst internationaler, hochkarätiger "Besetzung": hochrangige Geschäftsleute und Regierungsmitglieder und deutet die Absicht an, Kamikaze spielen zu wollen - ein Szenario, dessen Auswirkungen in jedem Falle katastrophal wären.
Die Schizophrenie hat Methode: Sportflieger müssen sich einer "Zuverlässigkeitsüberprüfung" unterziehen, da von ihnen - so das zuständige Ministerium - eine besonders große Gefahr für die Luftsicherheit ausgeht.
Unterdessen weigern sich die zuständigen Länderminister, Rauchmelder in Wohnhäusern vorzuschreiben - Leben vernichten kommt wohl in diesen kranken Köpfen vorrangig vor Leben bewahren.
Was meinen Sie dazu?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fuß,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Diskussion um eine Grundgesetzänderung im Zusammenhang mit der Präzisierung des Luftsicherheitsgesetzes. Gerne möchte ich Ihnen hierauf antworten, möchte mich aber vorab für die zeitliche Verzögerung der Antwort entschuldigen.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat seine Vorstellungen zur Änderung des Grundgesetzes dargelegt, um die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig gewordene Präzisierung des Luftsicherheitsgesetzes umzusetzen. Seine Vorstellung ist dabei, dass die Entführung eines Flugzeuges zum Zwecke eines Terroranschlages in seiner Qualität dem Verteidigungsfall gleichstehe. Ähnlich hat sich auch Bundesverteidigungsminister Jung geäußert.

Mit seiner Ankündigung zum Abschuss einer entführten Passagiermaschine fordert Jung die Soldaten der Luftwaffe klar zum Rechtsbruch auf. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Grundsatzurteil gegen das Luftsicherheitsgesetz vom Februar 2006 ein für alle mal festgelegt, dass Menschenleben nicht mit Menschenleben aufgewogen werden dürfen. Das Urteil ist an dieser Stelle maßgeblich für den Gesetzgeber. Sollte Jung dennoch einen solchen Befehl geben, richtet er sich gegen unsere verfassungsgemäße Rechtsordnung. Zudem verletzt er die Rechte eines Piloten, der sich nicht strafbar machen darf.

Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes sind unveränderbar. Die Vorschläge der SPD, zur Konkretisierung des Artikel 35 Grundgesetz, der regelt wann die Bundeswehr eingreifen darf, um die Polizei zu unterstützen, liegen seit Monaten auf dem Tisch des Bundesinnenministers. Gesetzesvorhaben, wie sie Schäuble und Jung vorschweben sind hingegen mit der SPD nicht umsetzbar.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

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