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Hubertus Heil
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Frage von Finn-Lukas S. •

Frage an Hubertus Heil von Finn-Lukas S.

Sehr geehrter Hubertus Heil,
mich würde brennend interessieren, warum Sie und nahezu alle Ihre Parteigenossen gegen den von der Opposition vorgelegten Antrag für ein Fracking-Verbot gestimmt haben?

Mit freundlichen Grüßen,
Finn-Lukas Schweda

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SPD

Sehr geehrter Herr Schweda,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 29. April 2016. Ich möchte mich in aller Form bei Ihnen entschuldigen, dass ich erst jetzt dazu komme, auf Ihr Schreiben zu antworten.

Zwischenzeitlich hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition ein umfangreiches Gesetzespaket zum Thema Fracking verabschiedet. Unkonventionelles Fracking wird verboten, und die Umweltauflagen für die herkömmliche Erdgasförderung werden erheblich verschärft.

Die jetzt gefundene Regelung zum Fracking ist aus meiner Sicht ein Riesenerfolg und der Durchbruch nach jahrelangen Verhandlungen. Das wurde erreicht durch ein großes Engagement der Zivilgesellschaft und durch die vielen Rückmeldungen von zumeist kritischen Bürgerinnen und Bürgern in den Wahlkreisen. Die Fraktion der SPD im Bundestag hat diese Anregungen aufgenommen und das vorliegende Gesetzespaket durchgesetzt, das Fracking wie in den USA verbietet.

Zu Ihrer konkreten Frage, warum ich die im April 2016 von der Opposition vorgelegten Anträge abgelehnt habe: Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen oder Linken in den Anträgen vom 28. April 2016 gefordert wurde, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen. Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen war es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher, allein taktisch motivierter Winkelzug wurde der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund lehnte ich diese Anträge ab.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat nun auf der Grundlage des Koalitionsvertrages mit CDU und CSU ein wirklich gutes Ergebnis erzielt. Und das gegen heftige Widerstände der Wirtschaftspolitiker in der CDU/CDU-Bundestagsfraktion. Im Ergebnis gibt es jetzt eine doppelte Sperre gegen das Fracking im Schiefergestein wie wir es aus den USA kennen. Zum einen gibt es ein unbefristetes Verbot, das Ende 2021 vom Bundestag überprüft werden soll. Nur eine Mehrheit des Bundestages kann das Verbot wieder aufheben. Ansonsten besteht das Verbot weiter. Bis dahin können maximal vier Probebohrungen durchgeführt werden. Zum anderen haben – als zweite Absicherung – die jeweiligen Bundesländer die Möglichkeit die Probebohrungen zu untersagen.

Für uns als SPD war es zentral, dass der Deutsche Bundestag über das weitere Verfahren zum Fracking im Schiefergestein entscheidet. Auch damit haben wir uns gegenüber CDU und CSU durchgesetzt. Das war uns wichtig, weil wir nicht wollten, dass sich demokratisch legitimierte Abgeordnete ihrer Verantwortung entledigen. Wir sind insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Wahlkreis verantwortlich und wollen uns dem stellen.

Bevor die Fracking-Debatte vor einigen Jahren begann, gab es bereits Erdgasförderung in Deutschland, hauptsächlich in Niedersachsen. Dort wurde über fünfzig Jahre ebenfalls eine Art Fracking betrieben, die sich aber fundamental von dem Fracking unterscheidet, das wir aus den USA kennen. Ohne diese in Niedersachsen praktizierte Art des zusätzlichen Frackings in der herkömmlichen Erdgasförderung würde diese über kurze Zeit zum Erliegen kommen.

Wir wissen, dass auch die herkömmliche Erdgasförderung mit Risiken verbunden ist. Unser Ziel war und ist es aber nicht die Erdgasförderung in Deutschland komplett zu beenden. So sehen es auch die Landtagsfraktionen von Bündnis90/Die Grünen in Niedersachsen und Baden-Württemberg wo sie in Regierungsverantwortung sind und in entsprechenden Landtagsentschließungen bzw. in Koalitionsverträgen, wo sie klar zwischen unkonventionellen und konventionellen Erdgas unterscheiden.

Mit dem neuen Gesetzespaket gibt es aber neue Regelungen auch für diese Form der Erdgasförderung. Dazu gehören mehr Prüfungen auf umweltverträgliche Formen der Förderung und der Entsorgung von Abfällen und eine bürgerfreundlichere Regelung bei Erdbebenereignissen durch eine Umkehrung der Beweislast.

Zur Einschätzung des Erfolges empfehle ich die Kommentare in der Süddeutschen Zeitung und der TAZ vom 21. Juni 2016:
http://taz.de/Kommentar-Geplantes-Fracking-Gesetz/!5315884/
http://www.sueddeutsche.de/politik/fracking-bohren-verboten-1.3044606

Aus meiner Sicht haben wir als SPD nicht nur unser Bestes gegeben, sondern waren auch sehr erfolgreich. Für Deutschland ist das Gesetzespaket ein Stoppschild für Fracking wie von der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gewünscht. Und es gibt auch ein international vielbeachtetes Signal, dass Deutschland die Energiewende ohne Fracking vorantreibt.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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